Das eigene Zuhause ist für die meisten Menschen der wichtigste Rückzugsort. Besonders im Alter wächst der Wunsch, so lange wie möglich in den vertrauten eigenen vier Wänden in Augsburg leben zu bleiben. Ob in Haunstetten, Göggingen, Lechhausen oder direkt in der historischen Augsburger Altstadt – die gewohnte Umgebung gibt Sicherheit und Geborgenheit. Doch was passiert, wenn alltägliche Aufgaben wie das Putzen, das Einkaufen oder das Wäschewaschen zunehmend schwerer fallen? Hier bietet der Gesetzgeber eine wertvolle finanzielle Unterstützung: den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Dieser Beitrag aus der Pflegeversicherung ist speziell dafür gedacht, Senioren im Alltag zu unterstützen und pflegende Angehörige zu entlasten.
Als Experten von PflegeHelfer24 wissen wir aus unserer täglichen Beratungspraxis: Viele Senioren und ihre Familien lassen dieses Geld ungenutzt verfallen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Oft fehlt das Wissen über den Anspruch, oder der bürokratische Aufwand erscheint auf den ersten Blick zu hoch. Ein weiteres, sehr häufiges Problem: Es wird eine private Putzhilfe engagiert, deren Rechnungen die Pflegekasse anschließend nicht anerkennt. In diesem umfassenden, aktuellen Ratgeber für das Jahr 2026 erklären wir Ihnen detailliert, wie Sie den 125-Euro-Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe in Augsburg korrekt nutzen, welche strengen gesetzlichen Voraussetzungen gelten und wie Sie anerkannte Dienstleister in Ihrer Region finden.
Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der sozialen Pflegeversicherung, die im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) unter § 45b gesetzlich verankert ist. Jeder Pflegebedürftige, der zu Hause gepflegt wird und mindestens in den Pflegegrad 1 eingestuft ist, hat einen rechtlichen Anspruch auf diesen Betrag in Höhe von exakt 125 Euro pro Monat. Das entspricht einer jährlichen Fördersumme von 1.500 Euro.
Wichtig zu verstehen ist, dass dieser Betrag nicht als Bargeld auf Ihr Konto überwiesen wird, wie es beispielsweise beim Pflegegeld der Fall ist. Es handelt sich um eine sogenannte zweckgebundene Sachleistung (auch Kostenerstattungsprinzip genannt). Das bedeutet: Sie können das Geld ausschließlich für gesetzlich definierte und offiziell anerkannte Leistungen ausgeben. Reichen Sie oder der Dienstleister die entsprechenden Rechnungen bei der Pflegekasse ein, werden die Kosten bis zu dieser Höchstgrenze erstattet.
Der Gesetzgeber verfolgt mit dem Entlastungsbetrag zwei primäre Ziele: Erstens soll die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person im eigenen Haushalt gefördert und möglichst lange erhalten werden. Zweitens sollen pflegende Angehörige, die oft einer enormen Doppelbelastung aus Beruf, eigener Familie und Pflege ausgesetzt sind, im Alltag spürbar entlastet werden.
Der Begriff der Haushaltshilfe oder der hauswirtschaftlichen Versorgung umfasst weitaus mehr als nur das reine Staubsaugen. Die Angebote zur Unterstützung im Alltag (so der offizielle juristische Begriff) sind vielfältig und sollen sich an den individuellen Bedürfnissen des Seniors orientieren. Wenn Sie einen zertifizierten Dienstleister in Augsburg beauftragen, können Sie den 125-Euro-Entlastungsbetrag unter anderem für folgende Tätigkeiten nutzen:
Reinigung der Wohnräume: Staubsaugen, Wischen der Böden, Staubputzen, Reinigung von Bad und Toilette sowie das Putzen der Fenster.
Wäschepflege: Waschen, Aufhängen, Bügeln und Einsortieren der Kleidung sowie das Beziehen der Betten.
Ernährung und Kochen: Vorbereitung von Mahlzeiten, gemeinsames Kochen, Spülen des Geschirrs und Aufräumen der Küche.
Einkäufe und Besorgungen: Das Schreiben von Einkaufszetteln, der Gang zum Supermarkt oder auf den Augsburger Stadtmarkt, das Tragen der Taschen sowie das Einräumen der Vorräte in die Schränke.
Botengänge: Abholen von Rezepten beim Hausarzt, Einlösen von Rezepten in der Apotheke, Gänge zur Post oder zur Reinigung.
Begleitdienste: Begleitung zu Arztterminen, zu Behörden, zum Friseur oder auch zu kulturellen Veranstaltungen und Seniorentreffs in Augsburg, um der sozialen Isolation vorzubeugen.
Alltagsbegleitung und Betreuung: Vorlesen, gemeinsame Spaziergänge im Wittelsbacher Park oder am Lech, Gespräche führen oder Gesellschaftsspiele spielen (dies dient insbesondere der kognitiven Aktivierung und der Entlastung von Angehörigen bei Demenzerkrankungen).
Bitte beachten Sie: Medizinische oder pflegerische Tätigkeiten (die sogenannte Grundpflege wie Waschen, Anziehen oder die Behandlungspflege wie Medikamentengabe und Verbandswechsel) dürfen über den Entlastungsbetrag nicht durch eine einfache Haushaltshilfe abgerechnet werden. Hierfür sind ambulante Pflegedienste zuständig, deren Leistungen über die Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI) finanziert werden.
Gemeinsam geht alles leichter: Praktische Unterstützung beim Einkauf und Einräumen.
Hier liegt der häufigste Fehler, den Familien bei der Organisation einer Haushaltshilfe machen. Viele Senioren haben bereits seit Jahren eine vertraute Reinigungskraft, die wöchentlich vorbeikommt und bar bezahlt wird. Sobald ein Pflegegrad bewilligt wird, versuchen die Angehörigen, die Kosten für diese private Putzhilfe über den Entlastungsbetrag bei der Pflegekasse einzureichen. Die Folge: Die Pflegekasse lehnt die Erstattung strikt ab.
Warum ist das so? Der Gesetzgeber schreibt zwingend vor, dass der Entlastungsbetrag nur für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden darf. Da Pflege in Deutschland Ländersache ist, gelten in Bayern (und somit in Augsburg) spezifische Vorgaben, die in der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) geregelt sind.
Ein Dienstleister, der in Augsburg seine Leistungen über die Pflegekasse abrechnen möchte, muss ein strenges Zertifizierungsverfahren durchlaufen. Die Anerkennung wird in Bayern durch die zuständige Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) oder entsprechende regionale Behörden erteilt. Um diese Zertifizierung zu erhalten, müssen die Anbieter nachweisen, dass ihre Mitarbeiter speziell geschult sind (meist durch eine Basisqualifikation von mindestens 40 Unterrichtseinheiten). Zudem müssen Versicherungen (wie eine Betriebshaftpflicht) und ein polizeiliches Führungszeugnis der Mitarbeiter vorliegen.
Zusammenfassend bedeutet dies für Sie: Nur wenn der Dienstleister eine offizielle Anerkennungsnummer nach bayerischem Landesrecht besitzt, erstattet die Pflegekasse die Kosten. Schwarzarbeit, Gefälligkeiten von Nachbarn oder reguläre Reinigungsfirmen ohne diese spezifische Pflege-Anerkennung sind von der Finanzierung durch den Entlastungsbetrag komplett ausgeschlossen.
Die Suche nach einem passenden, anerkannten Dienstleister in einer Großstadt wie Augsburg kann zunächst unübersichtlich wirken. Im Jahr 2026 ist die Nachfrage nach qualifizierten Alltagshilfen enorm hoch, da die geburtenstarken Jahrgänge zunehmend Unterstützung benötigen. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig zu informieren. Hier sind die besten Wege, um anerkannte Anbieter in Augsburg zu finden:
Der Pflegestützpunkt Augsburg: Eine der besten neutralen Anlaufstellen ist der örtliche Pflegestützpunkt. Hier erhalten Senioren und Angehörige kostenlose und unabhängige Beratung. Die Mitarbeiter dort verfügen über tagesaktuelle Listen aller in Augsburg und Umgebung zertifizierten Anbieter für Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Die eigene Pflegekasse: Jede Krankenkasse bzw. Pflegekasse ist gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Versicherten auf Anfrage eine Liste mit zugelassenen Leistungserbringern in der jeweiligen Postleitzahlen-Region zur Verfügung zu stellen. Viele Kassen bieten hierfür mittlerweile auch komfortable Online-Suchportale an.
Fachstellen für pflegende Angehörige: In Augsburg gibt es verschiedene Wohlfahrtsverbände (wie Caritas, Diakonie, Rotes Kreuz oder Arbeiterwohlfahrt), die Fachstellen betreiben. Diese vermitteln nicht nur Wissen, sondern oft auch direkt geschulte ehrenamtliche oder hauptamtliche Alltagsbegleiter.
Pflegeberatung von PflegeHelfer24: Als deutschlandweit agierender Spezialist für Seniorenpflege bieten wir Ihnen eine umfassende Pflegeberatung an. Wir kennen die regionalen Gegebenheiten und helfen Ihnen dabei, die organisatorischen Hürden zu meistern. Wir unterstützen Sie dabei, ein Gesamtkonzept für die Pflege zu Hause zu erstellen, das exakt auf Ihre Bedürfnisse in Augsburg zugeschnitten ist.
Tipp: Achten Sie bei der Auswahl eines Dienstleisters nicht nur auf die Zertifizierung, sondern auch auf die Sympathie. Die Haushaltshilfe dringt in die intimste Privatsphäre des Seniors ein. Ein vertrauensvolles Verhältnis und eine feste Bezugsperson (statt ständig wechselndem Personal) sind für das Wohlbefinden essenziell.
Lassen Sie sich beraten, um den passenden Dienstleister zu finden.
Eine der häufigsten Fragen, die uns bei PflegeHelfer24 gestellt wird, lautet: "Wie viele Stunden Haushaltshilfe bekomme ich für meine 125 Euro?"
Die Antwort darauf hängt stark vom gewählten Anbieter ab. Da es sich bei den anerkannten Dienstleistern um reguläre Unternehmen oder Wohlfahrtsverbände handelt, die Steuern, Versicherungen, Anfahrtskosten und faire Löhne zahlen müssen, liegen die Stundensätze deutlich über dem, was man auf dem Schwarzmarkt zahlen würde. Im Jahr 2026 müssen Sie in Augsburg und Umgebung mit einem durchschnittlichen Stundensatz für zertifizierte Haushaltshilfen und Alltagsbegleiter zwischen 35 Euro und 45 Euro rechnen.
Das bedeutet in der Praxis: Mit dem Entlastungsbetrag von 125 Euro können Sie etwa 3 bis 3,5 Stunden professionelle Unterstützung pro Monat finanzieren. Das entspricht beispielsweise einem Einsatz von knapp einer Stunde pro Woche oder einem längeren Einsatz alle vierzehn Tage für einen Großputz oder einen begleiteten Großeinkauf.
Zusätzlich erheben viele Anbieter eine Anfahrtspauschale. Achten Sie daher bei der Vertragsgestaltung darauf, einen Anbieter zu wählen, der idealerweise direkt aus Ihrem Augsburger Stadtteil kommt (z.B. ein Anbieter aus Pfersee, wenn Sie in Pfersee wohnen), um die Wegekosten gering zu halten.
Damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben, muss der formelle Ablauf der Abrechnung strikt eingehalten werden. Grundsätzlich gibt es im Jahr 2026 zwei etablierte Wege, wie die Bezahlung der anerkannten Haushaltshilfe in Augsburg abgewickelt wird:
Bei diesem Modell erhalten Sie am Ende des Monats eine Rechnung vom Dienstleister über die erbrachten Stunden. Sie überweisen den Rechnungsbetrag zunächst von Ihrem eigenen Konto an den Anbieter. Anschließend reichen Sie die Originalrechnung (oder eine Kopie, je nach Vorgabe Ihrer Kasse) zusammen mit einem formlosen Antrag auf Erstattung bei Ihrer Pflegekasse ein. Die Pflegekasse prüft die Rechnung auf die Zulassung des Anbieters und überweist Ihnen den Betrag (bis maximal 125 Euro bzw. Ihrem angesparten Guthaben) auf Ihr Konto zurück.
Die weitaus beliebtere und für Sie komfortablere Methode ist die sogenannte Abtretungserklärung. Hierbei unterschreiben Sie ein Dokument, mit dem Sie Ihren Anspruch auf den Entlastungsbetrag an den Dienstleister abtreten. Der zertifizierte Anbieter in Augsburg rechnet dann am Monatsende direkt mit der Pflegekasse ab. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen und haben keinerlei bürokratischen Aufwand mit dem Einreichen von Rechnungen. Sie müssen lediglich die Leistungsnachweise (die Stundenzettel) des Mitarbeiters nach jedem Einsatz abzeichnen. Sollten die monatlichen Kosten die 125 Euro übersteigen, stellt Ihnen der Anbieter über den Differenzbetrag eine Privatrechnung aus.
Dank der Abtretungserklärung rechnet der Pflegedienst direkt mit der Kasse ab.
Ein enormer Vorteil des Entlastungsbetrags ist, dass er nicht am Ende eines jeden Monats verfällt, wenn er nicht genutzt wurde. Wenn Sie beispielsweise im Januar und Februar keine Haushaltshilfe benötigen, stehen Ihnen im März insgesamt 375 Euro (3 x 125 Euro) zur Verfügung. Dieses Ansparen geschieht automatisch bei der Pflegekasse, Sie müssen dafür keinen gesonderten Antrag stellen.
Sie können ungenutzte Beträge über das gesamte Kalenderjahr hinweg ansparen. Und mehr noch: Das Gesetz erlaubt es, Restbeträge aus dem Vorjahr in das darauffolgende Jahr zu übertragen. Allerdings gibt es hier eine kritische Frist: Den 30. Juni des Folgejahres.
Beispiel: Alle Beträge, die Sie im Jahr 2025 nicht verbraucht haben, wurden in das Jahr 2026 übertragen. Sie haben nun bis zum 30. Juni 2026 Zeit, dieses alte Guthaben für anerkannte Haushaltshilfen auszugeben. Was am 1. Juli 2026 vom Vorjahresbudget noch übrig ist, verfällt unwiderruflich. Prüfen Sie daher am besten sofort, ob Sie noch Restansprüche bei Ihrer Pflegekasse haben!
Wie wir bereits berechnet haben, reichen 125 Euro für etwa 3 bis 3,5 Stunden Hilfe im Monat. Für viele Senioren, die allein in einer großen Wohnung oder einem Haus im Augsburger Umland leben, ist das schlichtweg zu wenig. Doch der Gesetzgeber hat eine Möglichkeit geschaffen, das Budget für die Haushaltshilfe massiv zu erhöhen: den sogenannten Umwandlungsanspruch (§ 45a SGB XI).
Wenn Sie mindestens Pflegegrad 2 haben, stehen Ihnen monatlich Pflegesachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst zur Verfügung (im Jahr 2026 betragen diese bei Pflegegrad 2 beispielsweise 761 Euro). Nutzen Sie diese Pflegesachleistungen nicht oder nicht in voller Höhe aus, können Sie bis zu 40 Prozent dieses Betrages umwandeln und zusätzlich für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (also Ihre zertifizierte Haushaltshilfe) verwenden.
Eine konkrete Beispielrechnung für Augsburg: Frau Müller (Pflegegrad 2) wird zu Hause von ihrer Tochter gepflegt. Einen ambulanten Pflegedienst für die Körperpflege benötigt sie nicht. Sie bezieht stattdessen Pflegegeld. Sie kann nun bei der Pflegekasse beantragen, 40 Prozent der ungenutzten Pflegesachleistungen (40 % von 761 Euro = 304,40 Euro) umzuwandeln. Zusammen mit dem regulären Entlastungsbetrag von 125 Euro stehen Frau Müller nun monatlich 429,40 Euro für eine zertifizierte Haushaltshilfe zur Verfügung. Bei einem Stundensatz von 40 Euro kann sie nun fast 11 Stunden Haushaltshilfe pro Monat in Anspruch nehmen – das reicht für zwei bis drei Stunden jede Woche!
Hinweis: Wenn Sie den Umwandlungsanspruch nutzen, wird das an Sie ausgezahlte Pflegegeld entsprechend anteilig gekürzt. Eine detaillierte Beratung zu diesem komplexen Thema bieten wir Ihnen gerne im Rahmen unserer Pflegeberatung bei PflegeHelfer24 an.
Damit bei der Beantragung und Organisation alles reibungslos abläuft, haben wir für Sie eine pragmatische Checkliste zusammengestellt:
Pflegegrad prüfen: Stellen Sie sicher, dass ein Pflegegrad (1 bis 5) vorliegt. Ohne Pflegegrad gibt es keinen Entlastungsbetrag. Ist noch kein Pflegegrad vorhanden, stellen Sie umgehend einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse.
Guthaben abfragen: Rufen Sie bei Ihrer Pflegekasse an und fragen Sie nach, wie hoch Ihr aktuell angespartes Guthaben aus dem Entlastungsbetrag ist. Fragen Sie auch gezielt nach Restbeträgen aus dem Vorjahr.
Anbieter suchen: Suchen Sie nach Dienstleistern in Augsburg. Nutzen Sie die Listen der Pflegekasse oder fragen Sie beim Pflegestützpunkt nach Anbietern mit Zulassung nach bayerischem Landesrecht (AVPfleWoqG).
Kennenlerngespräch führen: Laden Sie den Dienstleister zu sich nach Hause ein. Klären Sie exakt, welche Aufgaben übernommen werden sollen, wie hoch der Stundensatz ist und ob Anfahrtskosten anfallen.
Abtretungserklärung unterschreiben: Wenn alles passt, unterschreiben Sie den Dienstleistungsvertrag und im Idealfall direkt die Abtretungserklärung. Ab sofort kommt die Haushaltshilfe zu Ihnen, und der Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
Eine saubere Wohnung und Hilfe beim Einkauf sind essenzielle Bausteine, um im Alter selbstbestimmt zu Hause leben zu können. Doch zu einem sicheren und komfortablen Alltag gehört oft noch mehr. Als Ihr starker Partner für Seniorenpflege in ganz Deutschland bietet PflegeHelfer24 ein umfassendes Portfolio an Lösungen an, die den Alltag erleichtern und die Sicherheit erhöhen.
Wenn die Mobilität in den eigenen vier Wänden nachlässt, ist ein Treppenlift oft die einzige Möglichkeit, um das obere Stockwerk oder den Garten weiterhin gefahrlos zu erreichen. Auch das Badezimmer stellt im Alter häufig eine Gefahrenquelle dar. Ein barrierefreier Badumbau (z.B. der Umbau von einer hohen Wanne zur ebenerdigen Dusche) oder der Einsatz eines Badewannenlifts reduzieren das Sturzrisiko enorm. Wussten Sie, dass die Pflegekasse solche wohnumfeldverbessernden Maßnahmen ab Pflegegrad 1 mit einem Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme unterstützt? Wir beraten Sie gerne zu den Antragsvoraussetzungen.
Für die Sicherheit rund um die Uhr sorgt ein moderner Hausnotruf. Ein Knopfdruck genügt, und Sie sind sofort mit einer Notrufzentrale verbunden, die im Ernstfall den Rettungsdienst oder Ihre Angehörigen in Augsburg alarmiert. Auch hier übernimmt die Pflegekasse bei Vorliegen eines Pflegegrades in der Regel die monatlichen Grundgebühren.
Sollte der Pflegebedarf steigen und eine stundenweise Haushaltshilfe nicht mehr ausreichen, organisieren wir für Sie eine liebevolle 24-Stunden-Pflege. Hierbei zieht eine Betreuungskraft mit in den Haushalt ein, übernimmt die komplette hauswirtschaftliche Versorgung, leistet Gesellschaft und unterstützt bei der Grundpflege. So wird ein Umzug in ein Pflegeheim effektiv vermieden.
Für die Mobilität außer Haus, beispielsweise für den Ausflug in die Augsburger Innenstadt oder den Besuch im Botanischen Garten, bieten wir zudem hochwertige Elektromobile und Elektrorollstühle an. Abgerundet wird unser Service durch die Vermittlung moderner Hörgeräte, damit Sie wieder aktiv und uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Zusätzliche Sicherheit im Alltag bietet ein moderner Hausnotruf am Handgelenk.
Um Ihnen größtmögliche Sicherheit bei diesem Thema zu geben, beantworten wir im Folgenden die häufigsten Fragen, die unsere Experten bei PflegeHelfer24 in der täglichen Beratungspraxis gestellt bekommen.
Nein, das ist gesetzlich strikt ausgeschlossen. Der Entlastungsbetrag ist eine reine Sachleistung. Eine Barauszahlung auf Ihr Girokonto zur freien Verfügung findet nicht statt. Das Geld kann ausschließlich gegen Vorlage von Rechnungen anerkannter Leistungserbringer erstattet oder direkt mit diesen abgerechnet werden.
Leider nein. Angehörige bis zum zweiten Verwandtschaftsgrad sowie Personen, die mit dem Pflegebedürftigen in häuslicher Gemeinschaft leben, können nicht als bezahlte Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag abrechnen. Der Gesetzgeber möchte mit dem Geld professionelle, externe Strukturen fördern und verhindern, dass familiäre Hilfeleistungen kommerzialisiert werden. Für die Pflege durch Angehörige ist stattdessen das Pflegegeld vorgesehen, über das Sie frei verfügen können.
Wenn Sie sich in einem Krankenhaus in Augsburg oder in einer stationären Reha-Einrichtung befinden, ruht in der Regel der Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen nach einer gewissen Zeit. Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro wird Ihrem virtuellen Konto bei der Pflegekasse jedoch weiterhin monatlich gutgeschrieben. Sie verlieren dieses Geld also nicht, sondern können es nach Ihrer Rückkehr nach Hause für vermehrte Hilfeleistungen einsetzen.
Nein. Der Hausnotruf fällt unter die Kategorie der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bzw. technischen Pflegehilfsmittel. Hierfür gibt es einen separaten Topf bei der Pflegekasse (die Kostenübernahme der monatlichen Pauschale von derzeit 25,50 Euro). Der Entlastungsbetrag ist ausschließlich für persönliche Dienstleistungen, also Angebote zur Unterstützung im Alltag, Kurzzeitpflege oder Tages- und Nachtpflege vorgesehen.
Nein, ein ärztliches Rezept (wie es beispielsweise für medizinische Behandlungspflege oder Physiotherapie nötig ist) wird für die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrags nicht benötigt. Die einzige Voraussetzung ist das Vorliegen eines anerkannten Pflegegrades (1 bis 5) durch die Pflegekasse nach Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD).
Grundsätzlich dient der Entlastungsbetrag der Unterstützung im alltäglichen Leben. Normale Handwerkerleistungen (wie das Reparieren eines Wasserhahns) werden nicht übernommen. Die Beauftragung eines professionellen Fensterputzers oder eines Gärtners (für die Rasenpflege) kann in Ausnahmefällen über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden, aber nur dann, wenn dieses Unternehmen zufällig auch die spezielle Zertifizierung nach bayerischem Landesrecht für "Angebote zur Unterstützung im Alltag" besitzt. Da dies bei klassischen Handwerks- und Reinigungsbetrieben fast nie der Fall ist, scheitert die Erstattung in der Praxis meistens. Es empfiehlt sich daher immer, auf spezialisierte Betreuungs- und Haushaltsdienste zurückzugreifen.
Solange die Rechnungen Ihres Dienstleisters den Betrag von 125 Euro pro Monat (bzw. Ihr angespartes Guthaben) nicht überschreiten, müssen Sie keine gesetzlichen Zuzahlungen leisten. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten zu 100 Prozent. Erst wenn Sie mehr Stunden buchen, als Ihr Budget hergibt, müssen Sie die Differenz aus eigener Tasche als Selbstzahler begleichen.
Ja, Sie sind nicht an einen bestimmten Anbieter in Augsburg gebunden. Wenn Sie mit der Qualität der Reinigung nicht zufrieden sind, die Chemie zwischen Ihnen und der Betreuungskraft nicht stimmt oder der Anbieter seine Stundensätze unverhältnismäßig stark anhebt, können Sie den Vertrag (unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist) beenden und sich einen neuen, zertifizierten Dienstleister suchen. Ihr Anspruch auf die 125 Euro bei der Pflegekasse bleibt davon unberührt.
Weitere offizielle und vertrauenswürdige Informationen zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen des Entlastungsbetrags finden Sie auch direkt auf der Webseite der Bundesregierung unter folgendem Link: Bundesministerium für Gesundheit.
Das Leben im eigenen Zuhause in Augsburg soll auch im fortgeschrittenen Alter lebenswert und sicher bleiben. Der 125-Euro-Entlastungsbetrag ist ein wichtiges Instrument des Staates, um genau dies zu gewährleisten. Lassen Sie dieses Geld nicht verfallen!
Die wichtigsten Punkte für Sie noch einmal im Überblick:
Jeder mit Pflegegrad 1 bis 5 hat Anspruch auf 125 Euro monatlich.
Das Geld darf nur für zertifizierte Anbieter (nach bayerischem Recht) ausgegeben werden, nicht für private Putzhilfen oder Schwarzarbeit.
Die Leistungen umfassen Putzen, Kochen, Einkaufen, Wäschewaschen und Alltagsbegleitung.
Nicht genutztes Guthaben spart sich auf und kann bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.
Durch eine Abtretungserklärung rechnet der Dienstleister bequem direkt mit der Pflegekasse ab, ohne dass Sie in Vorleistung gehen müssen.
Ab Pflegegrad 2 können Sie das Budget durch den Umwandlungsanspruch (bis zu 40 % der Pflegesachleistungen) massiv aufstocken.
Wir von PflegeHelfer24 stehen Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Seniorenpflege zur Seite. Ob Sie Beratung zur Haushaltshilfe benötigen, sich für einen Hausnotruf interessieren oder Ihr Badezimmer barrierefrei umbauen möchten – wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner. Nutzen Sie die Ihnen zustehenden Mittel der Pflegekasse voll aus, um sich und Ihren Angehörigen den Alltag in Augsburg so angenehm und sicher wie möglich zu gestalten.
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