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Hilfsmittel der Krankenkasse · § 33 SGB V · Stand 2026

Elektrischer Rollstuhl: Wann die Krankenkasse zahlt und welcher Rollstuhl zu Ihnen passt

Ein Elektrorollstuhl ist ein Hilfsmittel der Krankenkasse, kein Pflegekassen-Zuschuss: Bewilligt die Kasse die Versorgung, bleibt Ihnen nur die gesetzliche Zuzahlung von 5 bis 10 €, ein Pflegegrad ist nicht nötig. Ob die Kasse zahlt, hängt vor allem davon ab, ob Sie einen manuellen Rollstuhl noch aus eigener Kraft bewegen können. Vier Fragen zeigen, wo Sie stehen.

  • Kein Pflegegrad nötig
  • Zuzahlung höchstens 10 €
  • Kostenlose Probefahrt zu Hause

1. Wie weit können Sie zu Fuß gehen, auch mit Rollator oder Stock?

2. Könnten Sie einen manuellen Rollstuhl längere Strecken selbst anschieben?

3. Wo wollen Sie mit dem Rollstuhl unterwegs sein?

4. Liegt schon eine ärztliche Verordnung (Rezept) für einen Elektrorollstuhl vor?

0 von 4 Fragen beantwortet

Reicht die Kraft noch zum Selbstschieben?

Beantworten Sie die vier Fragen. Sie sehen dann, ob ein manueller Rollstuhl ausreicht oder ein Elektrorollstuhl medizinisch begründbar ist, und welcher nächste Schritt sinnvoll ist. Der Check fragt bewusst keinen Pflegegrad ab: Er ist für den Anspruch keine Voraussetzung.

  • ·Manueller Rollstuhl reicht: Die Kasse versorgt zuerst mit dem einfacheren Hilfsmittel.
  • ·Elektrorollstuhl begründbar: Probefahrt zu Hause, Hilfe bei Rezept und Antrag.
  • ·Elektromobil prüfen: Für weite Wege draußen, wenn Aufsitzen und Lenken klappen.

Rollstuhl oder Elektrorollstuhl? Der Unterschied in zwei Minuten

Wer nach einem Rollstuhl sucht, landet schnell bei Hunderten Modellen. Für die Entscheidung, und für die Krankenkasse, zählt aber zuerst eine einzige Frage: Können Sie einen manuellen Rollstuhl dauerhaft aus eigener Kraft anschieben? Wenn ja, ist der manuelle Rollstuhl die Standardversorgung. Wenn nein, weil Arme, Schultern, Herz oder Lunge nicht mitmachen, ist der elektrische Rollstuhl die medizinisch richtige Versorgung. Das Elektromobil ist die dritte Kategorie für alle, die noch selbst aufsitzen und lenken können und vor allem draußen weite Wege zurücklegen.

1

Anschieben klappt: manueller Rollstuhl

Standard- oder Leichtgewichtrollstuhl auf Rezept, bei nachlassender Kraft ergänzt um einen restkraftunterstützenden Greifreifenantrieb. Gewicht rund 10 bis 20 kg, passt in jedes Auto.

2

Anschieben klappt nicht: Elektrorollstuhl

Joystick statt Muskelkraft, für Wohnung und Nahbereich. Faltbare Leichtmodelle ab rund 20 kg für den Kofferraum, Standardmodelle mit mehr Reichweite und Federung. Die häufigste Kassenversorgung bei fehlender Armkraft.

3

Aufsitzen und lenken klappt: Elektromobil

Scooter mit Lenker für Einkauf und Spaziergang, 30 bis 60 km Reichweite. Für die Wohnung meist zu groß, deshalb oft privat gekauft oder als Ergänzung zum Rollstuhl.

Kriterium Manueller Rollstuhl Elektrorollstuhl, faltbar Elektrorollstuhl, Standard Elektromobil
Eigene Kraft nötig Ja, Arme und Schultern Nein Nein Nein, aber Aufsitzen und Lenken
Gewicht rund 10 bis 20 kg rund 20 bis 35 kg inkl. Akku rund 60 bis 150 kg rund 50 bis 150 kg
Reichweite je Ladung keine, Muskelkraft rund 15 bis 25 km rund 25 bis 40 km rund 30 bis 60 km
Geschwindigkeit Schrittgeschwindigkeit 6 km/h 6 km/h als Kassenmodell, privat bis 15 km/h 6 km/h als Kassenmodell, privat bis 15 km/h
Einsatz innen und außen innen, außen, unterwegs innen und außen vor allem außen
Transport im Auto ja, gefaltet ja, gefaltet im Kofferraum nur mit Rampe oder Umbau teils zerlegbar
Kassenleistung Standardversorgung auf Rezept bei Notwendigkeit, sonst Mehrkosten ja, häufigste Versorgung bei Notwendigkeit, oft Privatkauf
Hilfsmittelverzeichnis 18.50.02 (Greifreifen) 18.46.06 / 18.50.07 18.46.05 / 18.50.04 18.51.05
Privatpreis, Richtwert rund 150 € bis über 3.000 € 1.000 € bis 5.000 € 3.000 € bis 10.000 € 1.500 € bis 6.000 €

Kategorien nach Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 18; Gewichte, Reichweiten und Preise sind Richtwerte aus der Marktübersicht 2026, keine Angaben zu einzelnen Herstellern. Bei Kassenversorgung zahlen Sie unabhängig vom Preis nur die Zuzahlung.

Manueller Rollstuhl auf Rezept: Arten, Zuzahlung und wann er nicht mehr reicht

Für den manuellen Rollstuhl gelten dieselben Regeln wie für den elektrischen: Er ist ein Hilfsmittel der Krankenkasse (§ 33 SGB V), wird ärztlich verordnet, kostet Sie 5 bis 10 € Zuzahlung und setzt keinen Pflegegrad voraus. Die Kasse gewährt ihn, wenn keine ausreichende Gehfähigkeit besteht und Gehstock, Unterarmgehstützen oder Rollator die Einschränkung nicht mehr ausgleichen. Das Hilfsmittelverzeichnis unterscheidet mehrere Bauarten:

Standard-Greifreifenrollstuhl (18.50.02)

Die Basisversorgung: Faltrahmen, große Hinterräder mit Greifreifen, rund 15 bis 20 kg. Reicht für kürzere Wege und ebene Strecken, wenn Arme und Schultern belastbar sind.

Leichtgewichtrollstuhl (18.50.02.2)

Aluminiumrahmen, oft unter 15 kg, leichter zu fahren und ins Auto zu heben. Das Suchwort „Rollstuhl leicht“ meint meist diese Bauart; die Kasse versorgt damit, wenn der Standardrollstuhl nicht ausreichend zweckmäßig ist.

Adaptiv- und Aktivrollstuhl (18.50.03)

Individuell angepasst, sehr wendig, für Menschen, die den Rollstuhl dauerhaft und aktiv selbst fahren. Falt- oder Starrrahmen, auch in verstärkter Ausführung.

Schiebe- und Pflegerollstuhl (18.50.01)

Wird von einer Begleitperson geschoben, mit verstellbarer Rückenlehne oder multifunktionaler Sitzeinheit für längeres Sitzen. Die Versorgung für alle, die weder manuell noch elektrisch selbst fahren können.

Dusch- und Toilettenrollstuhl (18.46.01 bis 18.46.03)

Für Bad und WC, zusätzlich zum Alltagsrollstuhl verordnungsfähig. Ob das Bad überhaupt befahrbar ist, klärt der Badumbau-Ratgeber.

Restkraftunterstützender Antrieb (18.99.08)

Motorische Varianten verstärken jeden Schub am Greifreifen, mechanische übersetzen ihn. Die Zwischenstufe, wenn die Kraft für den manuellen Rollstuhl nachlässt, aber noch vorhanden ist.

Woran Sie merken, dass der manuelle Rollstuhl nicht mehr reicht

  • ·Sie sind nach dem Weg zum Supermarkt oder Arzt erschöpft oder außer Atem, oder Sie brechen Wege ab, weil die Kraft nicht reicht.
  • ·Schultern, Ellenbogen oder Handgelenke schmerzen vom Anschieben; Arthrose und Rotatorenmanschetten-Probleme sind bei langjährigen Rollstuhlfahrern häufig.
  • ·Sie kommen Steigungen, Bordsteine oder längere Strecken nur noch mit fremder Hilfe hoch. Nach der Rechtsprechung ist der Nahbereich dann nicht mehr zumutbar erschlossen.
  • ·Eine Grunderkrankung schreitet fort (etwa MS, Parkinson, ALS, COPD, Herzinsuffizienz), sodass die Prognose für eine dauerhafte Eigenkraft schlecht ist. Das Hilfsmittelverzeichnis verlangt, die Prognose bei der Versorgung zu berücksichtigen.

Treffen ein oder mehrere Punkte zu, sprechen Sie das beim nächsten Arzttermin genau so an: Das ist die Begründung, mit der aus dem manuellen ein elektrischer Rollstuhl auf Rezept wird. Den allgemeinen Antragsweg für manuelle Rollstühle beschreibt unser Ratgeber Rollstuhl beantragen: von der Verordnung bis zur Lieferung.

Zahlt die Krankenkasse einen Elektrorollstuhl? Die Voraussetzungen nach § 33 SGB V

Ja, bei medizinischer Notwendigkeit. Versicherte haben nach § 33 Abs. 1 SGB V Anspruch auf Hilfsmittel, die „im Einzelfall erforderlich sind, um […] eine Behinderung auszugleichen“. Der Elektrorollstuhl gleicht die Behinderung mittelbar aus: Er ermöglicht das Grundbedürfnis, sich in der Wohnung zu bewegen und den Nahbereich zu erschließen, also Arzt, Apotheke, Einkauf und Alltagsgeschäfte. Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands (Produktgruppe 18) beschreibt die Voraussetzungen; vier Punkte lassen sich daraus ableiten:

1

Keine ausreichende Gehfähigkeit

Die Wege des Alltags sind zu Fuß nicht mehr möglich, und Gehhilfen wie Stock, Unterarmgehstützen oder Rollator gleichen das nicht aus.

2

Manueller Rollstuhl reicht nicht

Wegen deutlich eingeschränkter Kraft- oder Greiffunktion der Arme und Hände ist der manuelle Rollstuhl „nicht mehr möglich oder nicht ausreichend zweckmäßig“; in der Praxis zählen auch Herz-Lungen-Erkrankungen und fortschreitende neurologische Erkrankungen dazu.

3

Fahreignung

Sie können den Rollstuhl sicher bedienen: ausreichendes Sehen und Hören, Orientierung, Aufmerksamkeit und Koordination. Bei Einschränkungen helfen Sondersteuerungen, etwa Kinn- oder Kopfsteuerung.

4

Grundbedürfnis statt Freizeit

Der Rollstuhl dient der Mobilität in Wohnung und Nahbereich. Geht es ausschließlich um größere Entfernungen oder Freizeit, ist die Kasse nicht zuständig; was zum Nahbereich zählt, hat das BSG 2024 großzügig gefasst.

Spartipp

Sie brauchen keinen Pflegegrad: Warten Sie nicht auf das Gutachten

Viele Betroffene stellen den Antrag auf einen Elektrorollstuhl erst, wenn ein Pflegegrad anerkannt ist, oder glauben, „ab Pflegegrad 3“ stehe ihnen der Rollstuhl automatisch zu. Beides ist falsch. Der Pflegegrad ist eine Größe der Pflegeversicherung (SGB XI); der Elektrorollstuhl ist ein Hilfsmittel der Krankenversicherung (SGB V). Die Kasse prüft allein die medizinische Notwendigkeit auf der Verordnung. Wer die Kraft zum Selbstschieben verloren hat, kann den Antrag sofort stellen, auch ganz ohne Pflegegrad. Umgekehrt ersetzt ein hoher Pflegegrad die Begründung nicht. Nützlich ist das Pflegegrad-Gutachten trotzdem: Das Modul „Mobilität“ dokumentiert Ihre Einschränkung und kann die Verordnung stützen. Ob ein (höherer) Pflegegrad drin ist, zeigt der Pflegegrad-Rechner.

Krankenkasse oder Pflegekasse, wer ist zuständig?

Die Krankenkasse (§ 33 SGB V) für den Rollstuhl selbst, manuell wie elektrisch. Die Pflegekasse ist nach § 40 SGB XI nur zuständig, „soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung […] zu leisten sind“. Gemeint sind Pflegehilfsmittel wie das Pflegebett. Was die Pflegekasse rund um den Rollstuhl bezahlt, ist der Umbau der Wohnung: bis zu 4.180 € je Maßnahme für Rampe, Türverbreiterung oder Badumbau, ab Pflegegrad 1. Der oft genannte „Zuschuss von 4.000 €“ meint diesen Umbau und hat mit dem Rollstuhl selbst nichts zu tun.

Vertragspartner, Leihgabe und Privatversicherte

Die Kasse versorgt über Vertragspartner nach § 127 SGB V, meist Sanitätshäuser oder spezialisierte Anbieter; ein frei gekaufter Rollstuhl wird nachträglich in der Regel nicht erstattet. Sie kann das Hilfsmittel leihweise überlassen (§ 33 Abs. 5 SGB V), was in der Praxis den Wiedereinsatz aufbereiteter Rollstühle bedeutet. Privatversicherte richten sich nach ihrem Tarif und reichen den Kostenvoranschlag vor der Versorgung ein; Beihilfeberechtigte nutzen die Hilfsmittelliste ihrer Beihilfestelle.

Was das Bundessozialgericht 2024 zum Nahbereich entschieden hat

Jahrelang lehnten Krankenkassen Elektrorollstühle und Zusatzantriebe mit dem Argument ab, das Gerät sei „zu schnell“ oder habe „zu viel Reichweite“ für den Nahbereich, der grob als die Strecke galt, die ein gesunder Mensch üblicherweise zu Fuß geht. Am 18. April 2024 hat das Bundessozialgericht in mehreren Urteilen diese Praxis korrigiert (B 3 KR 13/22 R, B 3 KR 14/23 R). Entschieden wurde über motorisierte Zuggeräte für den Rollstuhl; die Begründung gilt für motorunterstützte Mobilitätshilfen insgesamt. Die beiden Leitsätze des Urteils B 3 KR 13/22 R im Wortlaut:

„Der Versorgung Versicherter mit motorunterstützten Mobilitätshilfen durch die Krankenkasse stehen Reichweite und Geschwindigkeit der damit eröffneten Fortbewegung nicht entgegen, sofern eine zumutbare Erschließung des Nahbereichs der Wohnung mit eigener Körperkraft anders nicht möglich ist.“
„Ob der Nahbereich der Wohnung nur mit einer motorunterstützten Mobilitätshilfe zumutbar mit eigener Körperkraft erschlossen werden kann, bestimmt sich regelhaft nach den örtlichen Gegebenheiten der wesentlichen Versorgungs- und Gesunderhaltungswege auch dann, wenn diese über die von nicht mobilitätsbeeinträchtigten Menschen üblicherweise zu Fuß zurückgelegte Entfernung hinausreichen.“

Der Nahbereich ist Ihr Wohnumfeld

Maßstab sind die tatsächlichen Wege zu Hausarzt, Apotheke, Supermarkt, Bank und Post. Eine feste Kilometerzahl nennt das Gericht nicht. Wer auf dem Land wohnt und drei Kilometer zum nächsten Arzt hat, hat einen größeren Nahbereich als jemand in der Innenstadt.

Reichweite und Tempo sind kein Ablehnungsgrund

Ein Gerät darf mehr können, als der Nahbereich verlangt. Es zählt allein, ob Sie den Nahbereich ohne motorisierte Hilfe zumutbar aus eigener Kraft erreichen. Das ist nicht der Fall, wenn das nur unter Schmerzen, mit fremder Hilfe oder in erheblich längerer Zeit gelingt.

Pauschale Ablehnungen reichen nicht

Eine pauschale Ablehnung ohne Blick auf Ihre konkreten Wege genügt nicht: Die Kasse muss die örtlichen Gegebenheiten und Ihre Einschränkung betrachten. Nennen Sie im Antrag und im Widerspruch Ihre Wege, Entfernungen, Steigungen und Beschwerden.

Das Hilfsmittelverzeichnis in seiner Fassung vom Februar 2024 formuliert den Nahbereich noch enger als die Urteile vom April. Für Sie bedeutet das: Beruft sich eine Ablehnung auf „größere Entfernungen“ oder „Freizeit“, lohnt der Widerspruch mit Verweis auf die BSG-Urteile häufig. Weitere Entscheidungen zu Elektrorollstühlen und Elektromobilen sammelt REHADAT-Recht.

Schritt für Schritt zum Elektrorollstuhl auf Rezept

Rund 7 von 10 Anfragen, die uns zum Elektrorollstuhl erreichen, starten ohne Rezept. Das ist der normale Ausgangspunkt. In der Regel läuft es dann so:

  1. Arzttermin mit Begründung

    Hausarzt, Orthopäde oder Neurologe stellt die Verordnung aus: Diagnose, warum Gehhilfen und manueller Rollstuhl nicht ausreichen, und dass Sie den Rollstuhl sicher bedienen können. Notieren Sie vorher Ihre Alltagswege und Beschwerden; das macht die Begründung konkret.

  2. Probefahrt und Modellwahl

    Ein Vertragspartner der Kasse berät zu Hause: Türbreiten, Wendekreis, Auto, Wege draußen, Sitz und Steuerung. Erst danach steht fest, welche Untergruppe und welches Modell in den Antrag gehören.

  3. Kostenvoranschlag an die Kasse

    Der Vertragspartner reicht Verordnung und Kostenvoranschlag mit Hilfsmittelnummer bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Kasse kann den Medizinischen Dienst um eine Stellungnahme bitten, teils mit Hausbesuch.

  4. Bescheid

    Bewilligung, Bewilligung eines anderen Modells oder Ablehnung, jeweils schriftlich. Bei Ablehnung oder Abweichung bleibt ein Monat für den Widerspruch, siehe unten.

  5. Lieferung, Anpassung, Einweisung

    Der Rollstuhl wird auf Sie eingestellt, Sie werden in Bedienung und Laden eingewiesen, die Zuzahlung von höchstens 10 € wird fällig. Wartung und Reparatur laufen künftig über die Kasse.

Wie lange darf die Kasse brauchen?

Die bekannten „3 Wochen, mit Gutachten 5 Wochen“ aus § 13 Abs. 3a SGB V gelten für den Elektrorollstuhl nicht unmittelbar: Weil er eine Behinderung ausgleicht, zählt er zur medizinischen Rehabilitation, für die das Bundessozialgericht die Fristen des SGB IX anwendet (Urteil vom 15.03.2018, B 3 KR 18/17 R). Danach soll die Kasse innerhalb von drei Wochen entscheiden, mit Gutachten zwei Wochen nach dessen Vorliegen (§ 14 SGB IX). Spätestens nach zwei Monaten gilt die Leistung als genehmigt, wenn die Kasse Ihnen nicht vorher schriftlich mitgeteilt hat, bis zu welchem Tag sie entscheidet und warum; als Gründe zählen nur ein Gutachten oder Ihre fehlende Mitwirkung, und verstreicht auch der genannte Tag ohne neue Mitteilung, gilt die Leistung ebenfalls als genehmigt (§ 18 SGB IX). Sie dürfen sich den Rollstuhl dann selbst beschaffen und die Kosten erstatten lassen, sofern der Anspruch nicht offensichtlich fehlte. Fragen Sie nach vier Wochen ohne Rückmeldung schriftlich nach.

So legen Sie Widerspruch ein

  • ·Frist: ein Monat ab Zugang des Bescheids, schriftlich, zunächst auch ohne Begründung („Widerspruch, Begründung folgt“).
  • ·Begründung nachreichen: ärztliche Stellungnahme, warum der manuelle Rollstuhl nicht ausreicht; Beschreibung Ihrer Wege im Nahbereich mit Entfernungen und Steigungen; Verweis auf die BSG-Urteile vom 18.04.2024, wenn Reichweite oder Tempo der Grund waren.
  • ·Anderes Modell bewilligt? Prüfen Sie mit dem Vertragspartner, ob es Ihre Anforderungen erfüllt; sonst Widerspruch gegen die Abweichung.
  • ·Klage vor dem Sozialgericht ist gerichtskostenfrei; Sozialverbände wie VdK oder SoVD vertreten Mitglieder.

Wir helfen bei Rezept und Antrag: Probefahrt zu Hause vereinbaren

Kostenlose Beratung in Ihren vier Wänden, Unterstützung bei der ärztlichen Verordnung und beim Kostenvoranschlag für Ihre Krankenkasse, unverbindliche Probefahrt mit dem passenden Modell.

Kostenlose Probefahrt anfragen

Was kostet ein Elektrorollstuhl wirklich?

Bewilligt die Kasse die Versorgung, ist die Antwort kurz: die gesetzliche Zuzahlung, sonst nichts, solange Sie kein Modell über das Notwendige hinaus wählen. Nach § 61 SGB V beträgt sie 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 € und höchstens 10 €. Da jeder Elektrorollstuhl mehr als 100 € kostet, landen Sie praktisch immer bei 10 €, fällig bei der Übergabe und erneut bei einer späteren Ersatzbeschaffung. Beim Privatkauf sieht die Rechnung anders aus. Beide Fälle im Überblick:

Mit Bewilligung der Kasse
Anschaffung
0 €, Kasse versorgt über Vertragspartner
Zuzahlung
10 € je Versorgung (unter 18: 0 €)
Anpassung und Einweisung
Kassenleistung
Wartung, Reparatur, Ersatzakku
Kassenleistung (§ 33 Abs. 1 SGB V)
Strom fürs Laden
auf Antrag erstattet, meist als Pauschale
Haftpflicht bis 6 km/h
private Haftpflicht genügt
Privatkauf, Richtwerte 2026
Faltbarer Leicht-Elektrorollstuhl
1.000 € bis 5.000 €
Standard-Elektrorollstuhl für innen und außen (6 km/h)
3.000 € bis 10.000 €
Schnelleres Modell bis 15 km/h oder Sonderbau (Steh-, Kantelungs-, XXL-Rollstuhl)
8.000 € bis 25.000 €
Elektromobil / Scooter
1.500 € bis 6.000 €
Gebrauchter Elektrorollstuhl
500 € bis 2.500 €
Dazu: Akku nach einigen Jahren, Wartung, Versicherung
selbst zu tragen

Zuzahlungsbefreiung

Alle Zuzahlungen eines Jahres sind auf 2 % der Bruttoeinnahmen gedeckelt, bei chronisch Kranken in Dauerbehandlung auf 1 % (§ 62 SGB V). Mit Befreiungsbescheid entfallen auch die 10 €.

Neu oder gebraucht? Der Wiedereinsatz

Kassen dürfen aufbereitete Rollstühle aus dem Bestand leihweise überlassen. Sie bekommen dann ein technisch geprüftes, auf Sie angepasstes Gerät; das Alter des Modells ist kein Ablehnungsgrund, ein unpassendes Modell schon.

Aufzahlung für Extras

Wünschen Sie ein Modell oder Zubehör über das Notwendige hinaus (Farbe, Komfortsitz, höheres Tempo), tragen Sie die Mehrkosten selbst (§ 33 Abs. 1 SGB V). Der Vertragspartner muss die Differenz vorher transparent ausweisen.

Stromkosten erstatten lassen

Der Strom fürs Laden ist eine Betriebskostenposition des Hilfsmittels, die die Krankenkasse auf Antrag erstatten muss (BSG, Urteil vom 06.02.1997, Az. 3 RK 12/96). Viele Kassen zahlen eine jährliche Pauschale; einfach formlos beantragen.

Zum Vergleich: Ein Elektromobil steht ebenfalls im Hilfsmittelverzeichnis (18.51.05) und kann bei Bedarf über die Kasse laufen, wird aber deutlich häufiger privat gekauft. Rund 25 % der Elektrorollstuhl-Interessenten bei uns informieren sich auch über Elektromobile; die Abgrenzung erklärt unser Ratgeber Elektromobil oder Elektrorollstuhl: Was zahlt die Krankenkasse?. Wer bewusst gebraucht kaufen will, findet Hinweise im Ratgeber Gebrauchte Elektrorollstühle.

Für wen sich ein faltbarer Elektrorollstuhl lohnt und wann die Kasse ihn zahlt

Person im faltbaren Elektrorollstuhl auf einer Strandpromenade, daneben eine Begleitperson
Faltbarer Elektrorollstuhl unterwegs: rund 20 bis 35 kg, in wenigen Handgriffen kofferraumtauglich.

Rund 9 von 10 Anfragen, die uns erreichen, wünschen sich ein leichtes, faltbares Modell, und 95 % wollen den Rollstuhl innen und außen nutzen. Der Grund ist der Alltag: Ein Standard-Elektrorollstuhl wiegt 60 bis 150 kg und kommt ohne Rampe oder Umbau in kein Auto. Ein faltbarer Elektrorollstuhl wiegt mit Akku rund 20 bis 35 kg, lässt sich in wenigen Handgriffen zusammenklappen und passt in den Kofferraum. Damit bleiben Arztbesuche mit dem Auto, Besuche bei den Kindern und Urlaube möglich, ohne dass jemand einen schweren Rollstuhl heben muss.

Die Kehrseite: Leichtbau heißt kleinere Akkus (typisch 15 bis 25 km Reichweite), weniger Federung und weniger Sitzverstellung. Wer täglich viele Kilometer auf Kopfsteinpflaster fährt oder Druckstellen vorbeugen muss, ist mit einem Standardmodell mit Sitzkantelung besser versorgt. Achten Sie außerdem auf die Belastbarkeit: Etwa jede zehnte Anfrage bei uns braucht mehr als 150 kg; dafür gibt es verstärkte Ausführungen und Schwerlastmodelle.

Wann die Krankenkasse ein faltbares Modell übernimmt

Faltbare und zerlegbare Elektrorollstühle sind eigene Untergruppen im Hilfsmittelverzeichnis (18.46.06 Innenraum, 18.50.07 innen und außen). Das Verzeichnis verlangt aber zu prüfen, welche Antriebsart die adäquate Versorgung ist; bei Faltmodellen für den Innenraum ausdrücklich, ob nicht ein Kombimodell „die sinnvollere Alternative darstellt“, und für Modelle mit Außeneinsatz eine wetterfeste, diebstahlsichere Abstellmöglichkeit. Die Kasse zahlt das faltbare Modell nicht wegen des Komforts, sondern wenn Ihre Situation es verlangt: regelmäßige Fahrten im Pkw zu Arzt oder Therapie, enge Wohnung mit schmalen Türen, Angehörige, die den Rollstuhl nicht heben können. Beschreiben Sie das auf der Verordnung oder im Antrag konkret. Reicht die Begründung nicht, bleibt die Aufzahlung zum Standardmodell.

Die Modelle im Überblick nach Einsatzort und Bauart

Statt nach Marken sortiert das Hilfsmittelverzeichnis Elektrorollstühle nach Einsatzort und Bauart. Die Untergruppe entscheidet mit, was die Kasse bewilligt und was der Vertragspartner in den Kostenvoranschlag schreibt:

18.46.05

Elektrorollstuhl für den Innenraum

Kompakt, kleiner Wendekreis, für Wohnung, Heim oder Büro. Laut Verzeichnis nur angezeigt, wenn ein Kombimodell für innen und außen nicht die sinnvollere Versorgung ist, denn die meisten Betroffenen wollen auch vor die Tür.

18.50.04

Elektrorollstuhl für innen und außen

Die häufigste Kassenversorgung: 6 km/h, Beleuchtung, Federung für Bordsteine und Wege im Nahbereich, in Varianten mit Sitzverstellung, Sitzkantelung oder als Schwerlastmodell (18.50.04.5) für hohe Körpergewichte.

18.46.06 / 18.50.07

Zerlegbar und faltbar

Leichtmodelle für den Transport im Auto, innen oder innen und außen bis in den Straßenverkehr. Vorteile und Grenzen erklärt der Abschnitt faltbarer Elektrorollstuhl.

18.51.02

Elektrorollstuhl für den Außenbereich

Modelle mit großer Reichweite, kräftiger Federung und voller Beleuchtung für weite Wege, Steigungen und unbefestigte Strecken. Auch sie sind im Verzeichnis auf 6 km/h begrenzt; schnellere Modelle bis 15 km/h sind Privatkauf oder Einzelfallversorgung und brauchen Betriebserlaubnis und Versicherungskennzeichen.

18.50.06 / 18.99.08

Manueller Rollstuhl mit Motor

Adaptivrollstühle mit integriertem Antrieb und restkraftunterstützende Greifreifenantriebe: der Weg für alle, die noch Kraft haben, aber nicht mehr genug. Auch Zuggeräte mit Handkurbel zählen zu den motorunterstützten Mobilitätshilfen der BSG-Urteile 2024.

Sonderbau

Steh-, Kantelungs- und Kinderrollstühle

Stehfunktion, elektrische Sitzkantelung und Sitzhöhenverstellung oder Elektrorollstühle für Kinder und Jugendliche (18.50.05) werden nach medizinischer Begründung im Einzelfall versorgt, etwa zur Druckentlastung oder Kreislaufregulation.

Heck-, Front- oder Mittelradantrieb?

Heckantrieb ist spurstabil und schnell, braucht aber den größten Wendekreis. Frontantrieb zieht sicher über Bordsteine und Schwellen und wendet enger, fährt rückwärts aber unruhiger. Mittelradantrieb dreht fast auf der Stelle, gut für enge Wohnungen und Aufzüge, bei weichem Untergrund eher im Nachteil. Die Probefahrt zu Hause zeigt schnell, welcher Antrieb zu Türen, Fluren und Wegen passt.

Vom Joystick bis zur Sondersteuerung

Standard ist der Joystick an der Armlehne, wahlweise für die Begleitperson umsetzbar. Reicht die Handfunktion nicht, gibt es Kinn-, Kopf-, Fuß- oder Saug-Blas-Steuerungen, die als Zubehör mitverordnet werden. Eine Sicherung gegen unbefugte Nutzung, wartungsfreie Akkus und eine vom Nutzer begrenzbare Endgeschwindigkeit gehören laut Hilfsmittelverzeichnis zur Grundausstattung.

Mit dem Elektrorollstuhl im Straßenverkehr

Rechtlich ist der Elektrorollstuhl ein Krankenfahrstuhl: einsitzig, für Menschen mit Behinderung gebaut, höchstens 15 km/h schnell, bis 300 kg Leermasse und 110 cm breit (§ 2 FZV). Solange das gilt, brauchen Sie keinen Führerschein (§ 4 FeV). Fahreignung brauchen Sie trotzdem: Sehen, Hören, Reaktion und Orientierung müssen ausreichen. Die wichtigste Grenze liegt bei 6 km/h:

Bis 6 km/h

Sie brauchen weder Betriebserlaubnis noch Kennzeichen. Eine private Haftpflichtversicherung genügt und sollte den Rollstuhl einschließen. Alle Modelle im Hilfsmittelverzeichnis sind auf dieses Tempo begrenzt.

Über 6 bis 15 km/h

Betriebserlaubnis und Kfz-Haftpflicht mit Versicherungskennzeichen sind Pflicht, wie beim Mofa. Beide Nachweise gehören beim Fahren mit. Im Hilfsmittelverzeichnis stehen nur Modelle bis 6 km/h; schnellere sind Einzelfall- oder Aufzahlungsversorgung. Nach dem BSG-Urteil 2024 darf das Tempo allein aber kein Ablehnungsgrund sein.

Wo Sie fahren dürfen

Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen mit Schrittgeschwindigkeit (§ 24 StVO), sonst auf der Fahrbahn am rechten Rand. Radwege sind nicht vorgesehen. Bei Dunkelheit Licht an; helle Kleidung und Reflektoren erhöhen die Sichtbarkeit spürbar.

Mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen G, aG, H oder Gl) und Wertmarke fahren Sie im Nahverkehr kostenfrei, der Rollstuhl wird mitbefördert (§ 228 SGB IX); bei Merkzeichen H ist die Wertmarke kostenlos. Ohne Ausweis nehmen die meisten Verkehrsverbünde den Rollstuhl nach ihren Beförderungsbedingungen kostenfrei mit. Rampen und Niederflurfahrzeuge gehören inzwischen zum Standard. Für Flugreisen zählt der Akku: Gel- und AGM-Akkus sind unkompliziert, Lithium-Akkus müssen je nach Kapazität vorab angemeldet werden. Fragen Sie den Vertragspartner bei der Modellwahl danach, wenn Sie reisen möchten.

Die Elektrorollstuhl-Nachfrage in Zahlen

Über PflegeHelfer24 gehen laufend Anfragen zum Elektrorollstuhl ein. Die grob gerundeten Anteile daraus zeigen, welche Ausgangslage typisch ist (Datenstand: September 2026):

Liegt schon ein Rezept vor?

Noch kein Rezept rund 70 %
Rezept liegt vor rund 25 %
Rezept beantragt unter 5 %

Welches Modell wird gewünscht?

Leicht & faltbar rund 90 %
Anderes Modell rund 10 %

Wo soll der Rollstuhl genutzt werden?

Innen und außen rund 95 %
Nur in der Wohnung rund 5 %

Wie soll finanziert werden?

Über die Krankenkasse rund 85 %
Privat rund 15 %
  • ·Rezept: Rund 7 von 10 Anfragen starten ohne Verordnung. Für die meisten beginnt der Weg beim Arzttermin; die Hilfe bei Rezept und Antrag ist der Kern unserer Beratung.
  • ·Zeitdruck: Rund 60 % benötigen den Rollstuhl sofort, etwa nach einer Verschlechterung oder einem Krankenhausaufenthalt. Deshalb lohnt es sich, Probefahrt und Verordnung parallel anzustoßen.
  • ·Belastbarkeit: Rund jede zehnte Anfrage braucht mehr als 150 kg Tragkraft; verstärkte und Schwerlastmodelle sind im Hilfsmittelverzeichnis vorgesehen und kein Sonderwunsch.
  • ·Pflegegrad: wird in unseren Anfragen bewusst nicht abgefragt, weil er für den Anspruch keine Rolle spielt.

So läuft die Probefahrt zu Hause ab

Ein Elektrorollstuhl muss zu Ihrer Wohnung, Ihrem Auto und Ihren Wegen passen. Im Ausstellungsraum lässt sich das nicht prüfen. Wir vermitteln Ihnen darum eine kostenlose und unverbindliche Probefahrt bei Ihnen zu Hause mit einem geprüften Partner aus Ihrer Region. PflegeHelfer24 verkauft keine Rollstühle; wir vermitteln den Termin an Partner, die in der Regel Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen sind. Ob ein Vertrag mit Ihrer Kasse besteht, klärt der Partner vor der Versorgung. So läuft der Besuch ab:

  1. Kurzes Telefonat

    Wir klären Einsatzort, Rezeptstatus, Belastbarkeit und Wunschtermin. Eine Anfrage verpflichtet zu nichts.

  2. Beratung vor Ort

    Der Partner bringt ein passendes Modell mit, prüft Türbreiten, Schwellen, Aufzug und Auto und erklärt Bedienung, Laden und Pflege.

  3. Hilfe bei Rezept und Antrag

    Sie erhalten eine Zusammenfassung für das Arztgespräch; liegt die Verordnung vor, übernimmt der Partner Kostenvoranschlag und Einreichung bei der Kasse.

  4. Lieferung und Einweisung

    Nach der Bewilligung wird der Rollstuhl angepasst und geliefert. Für Wartung und Reparaturen bleibt der Partner Ihr Ansprechpartner.

  • TÜV-Saar-zertifizierte Vermittlung
  • Kostenlos und unverbindlich

Kostenlose Probefahrt zu Hause vereinbaren

Beratung in Ihren vier Wänden, Unterstützung bei Verordnung und Antrag, unverbindliche Probefahrt mit dem passenden Modell. Sie zahlen bei Kostenübernahme nur die gesetzliche Zuzahlung.

Jetzt Probefahrt anfragen

So geht es weiter

Können Sie noch selbst aufsitzen und lenken und sind vor allem draußen unterwegs, ist die Elektromobil-Probefahrt die passende Alternative. Rund um den Rollstuhl zahlt die Pflegekasse den Umbau der Wohnung: Der Treppenlift-Ratgeber und der Badumbau-Ratgeber rechnen den Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme aus; Rampen und Türen behandelt der Ratgeber Rollstuhlrampe für die Haustür.

Einen Pflegegrad brauchen Sie für den Rollstuhl nicht, für Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Umbau-Zuschuss aber schon: Der Pflegegrad-Rechner schätzt Ihren Grad, der Pflegegrad-Antrag begleitet Sie durch die Begutachtung. Alle Geld-Rechner rund um die Pflege finden Sie im Pflege-Rechner-Hub.

Porträt von Djamal Sadaghiani
Redaktionell geprüft von Djamal Sadaghiani Zuletzt aktualisiert: 04.09.2026 · Anfrage-Daten: Stand September 2026

Häufige Fragen zum Elektrorollstuhl

Brauche ich einen Pflegegrad für einen Elektrorollstuhl?

Nein. Ein Elektrorollstuhl ist ein Hilfsmittel der Krankenkasse nach § 33 SGB V, kein Pflegekassen-Zuschuss. Voraussetzung ist die medizinische Notwendigkeit, die Ihre Ärztin oder Ihr Arzt auf der Verordnung begründet: Sie können keine ausreichenden Strecken mehr gehen, Gehhilfen reichen nicht aus, und einen manuellen Rollstuhl können Sie wegen eingeschränkter Kraft- oder Greiffunktion der Arme und Hände nicht dauerhaft selbst bewegen. Ein bestehendes Pflegegrad-Gutachten kann die Einschränkung zusätzlich belegen, ist aber keine Bedingung.

Zahlt die Krankenkasse einen Elektrorollstuhl?

Ja, bei medizinischer Notwendigkeit übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Versorgung mit einem Elektrorollstuhl aus dem Hilfsmittelverzeichnis (Produktgruppe 18). Sie zahlen dann nur die gesetzliche Zuzahlung von 5 bis 10 €. Die Kasse versorgt über Vertragspartner wie Sanitätshäuser, kann den Rollstuhl leihweise überlassen und prüft zuerst, ob nicht eine einfachere Versorgung ausreicht, etwa ein Rollator oder ein manueller Rollstuhl. Wünschen Sie eine Ausstattung über das medizinisch Notwendige hinaus, tragen Sie die Mehrkosten selbst.

Wie hoch ist die Zuzahlung für einen Elektrorollstuhl?

10 % des Abgabepreises, mindestens 5 € und höchstens 10 € (§ 61 SGB V), fällig je abgegebenem Hilfsmittel. Weil ein Elektrorollstuhl deutlich mehr als 100 € kostet, sind es praktisch immer 10 €. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen nichts zu. Wer die Belastungsgrenze nach § 62 SGB V erreicht hat, also 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen (1 % bei chronisch Kranken in Dauerbehandlung), erhält eine Zuzahlungsbefreiung.

Bekomme ich einen neuen Elektrorollstuhl oder ein gebrauchtes Modell?

Beides ist möglich. Die Krankenkasse kann Hilfsmittel leihweise überlassen (§ 33 Abs. 5 SGB V) und setzt häufig aufbereitete Rollstühle aus ihrem Bestand wieder ein, den sogenannten Wiedereinsatz. Das Modell wird dabei auf Sie angepasst, und die Kasse trägt Wartung, Reparatur und Ersatz. Möchten Sie ausdrücklich ein bestimmtes neues Modell, das über die notwendige Versorgung hinausgeht, ist das über eine Aufzahlung möglich.

Wie lange dauert die Bewilligung durch die Krankenkasse?

Für Hilfsmittel, die eine Behinderung ausgleichen, gelten nach dem Bundessozialgericht die Fristen des SGB IX: Die Kasse soll innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang entscheiden, bei Einschaltung eines Gutachters zwei Wochen nach dessen Gutachten (§ 14 SGB IX). Spätestens nach zwei Monaten gilt die Leistung als genehmigt, wenn die Kasse Ihnen nicht vorher schriftlich mitgeteilt hat, bis zu welchem Tag sie entscheidet und warum; als Gründe zählen nur ein Gutachten oder Ihre fehlende Mitwirkung, und verstreicht der genannte Tag ohne neue Mitteilung, gilt die Leistung ebenfalls als genehmigt (§ 18 SGB IX). Dann dürfen Sie sich den Rollstuhl selbst beschaffen und die Kosten erstatten lassen, sofern der Anspruch nicht offensichtlich fehlte. In der Praxis geht es oft schneller, vor allem wenn Verordnung, Kostenvoranschlag und Begründung vollständig eingereicht wurden.

Was kann ich tun, wenn die Krankenkasse den Elektrorollstuhl ablehnt?

Legen Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids schriftlich Widerspruch ein; die Frist steht im Bescheid. Bitten Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt um eine ergänzende Stellungnahme, warum ein manueller Rollstuhl nicht ausreicht, und beschreiben Sie Ihre konkreten Alltagswege. Seit den Urteilen des Bundessozialgerichts vom 18. April 2024 darf die Kasse eine Versorgung nicht allein wegen Reichweite oder Geschwindigkeit ablehnen, und der Nahbereich richtet sich nach den tatsächlichen Wegen zu Arzt, Apotheke und Einkauf. Bleibt der Widerspruch erfolglos, ist die Klage vor dem Sozialgericht gerichtskostenfrei.

Elektrorollstuhl oder Elektromobil: Was zahlt die Kasse?

Beide stehen im Hilfsmittelverzeichnis: Elektrorollstühle in den Untergruppen 18.46 und 18.50, Elektromobile unter 18.51.05. Der Elektrorollstuhl ist die typische Versorgung, wenn Sie einen manuellen Rollstuhl nicht mehr selbst bewegen können und auch in der Wohnung mobil sein müssen. Ein Elektromobil setzt voraus, dass Sie sich selbstständig aufsetzen und einen Lenker bedienen können, und ist für den Innenraum meist zu groß. Die Kasse übernimmt es nur bei nachgewiesenem Bedarf; in der Praxis werden viele Elektromobile privat gekauft.

Darf ich mit dem Elektrorollstuhl auf dem Gehweg fahren?

Ja, auf Gehwegen und in Fußgängerzonen dürfen Krankenfahrstühle mit Schrittgeschwindigkeit fahren (§ 24 StVO). Wo kein Gehweg vorhanden ist, nutzen Sie die Fahrbahn; Radwege sind für Elektrorollstühle nicht vorgesehen. Für den Straßenverkehr braucht der Rollstuhl Licht, Reflektoren und je nach Modell Blinker.

Brauche ich für einen Elektrorollstuhl einen Führerschein oder eine Versicherung?

Einen Führerschein nicht: Einsitzige motorisierte Krankenfahrstühle bis 15 km/h dürfen ohne Fahrerlaubnis gefahren werden (§ 4 FeV). Bei Modellen bis 6 km/h genügt eine private Haftpflichtversicherung, die viele ohnehin haben; Betriebserlaubnis und Kennzeichen sind nicht nötig. Schneller als 6 km/h braucht der Rollstuhl eine Betriebserlaubnis und eine Kfz-Haftpflicht mit Versicherungskennzeichen.

Zahlt die Krankenkasse auch einen faltbaren Elektrorollstuhl?

Ja, faltbare und zerlegbare Elektrorollstühle sind eigene Untergruppen im Hilfsmittelverzeichnis (18.46.06 für den Innenraum, 18.50.07 für innen und außen). Das Hilfsmittelverzeichnis verlangt aber, dass die Kasse vorher prüft, welche Antriebsart die adäquate Versorgung ist und ob nicht ein Standard- oder Kombi-Modell sinnvoller wäre. Begründen lässt sich ein faltbares Modell vor allem mit dem Alltag: regelmäßiger Transport im Auto zu Arzt oder Therapie, enge Wohnung, Angehörige, die einen schweren Rollstuhl nicht heben können. Geht es allein um Komfort, zahlen Sie die Differenz zum Standardmodell selbst.

Was kostet ein Elektrorollstuhl ohne Rezept?

Beim Privatkauf liegen leichte, faltbare Modelle meist zwischen 1.000 € und 5.000 €, einfache Einstiegsmodelle liegen darunter. Standardmodelle für innen und außen kosten etwa 3.000 € bis 10.000 €, Straßenmodelle und Sonderbauten deutlich mehr. Das sind Richtwerte aus der Marktübersicht 2026; bewilligt die Kasse die Versorgung, sind diese Preise für Sie nicht relevant.

Wer zahlt Reparatur, Akku und Strom beim Kassen-Elektrorollstuhl?

Die Krankenkasse. Der Anspruch aus § 33 SGB V umfasst ausdrücklich Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung des Hilfsmittels, die Einweisung in den Gebrauch sowie Wartung und technische Kontrollen, soweit sie zum Schutz vor gesundheitlichen Risiken vorgeschrieben sind. Auch die Stromkosten für das Laden muss die Kasse auf Antrag erstatten, meist als Pauschale; das hat das Bundessozialgericht bereits 1997 entschieden (Az. 3 RK 12/96). Beim Privatkauf tragen Sie diese Folgekosten selbst; ein Akku hält je nach Nutzung einige Jahre.

Welcher Arzt stellt das Rezept für einen Elektrorollstuhl aus?

Jede Vertragsärztin und jeder Vertragsarzt darf Hilfsmittel verordnen, in der Regel die Hausarztpraxis, häufig auch Orthopädie oder Neurologie. Wichtig ist weniger die Fachrichtung als die Begründung auf der Verordnung: Diagnose, warum Gehhilfen und ein manueller Rollstuhl nicht ausreichen, und dass Sie den Elektrorollstuhl sicher bedienen können. Unsere Partner unterstützen bei der Vorbereitung des Arztgesprächs und beim Antrag.

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Quellen & rechtliche Grundlagen
  1. § 33 SGB V: Hilfsmittel (Anspruch, Mehrkosten, Instandsetzung, leihweise Überlassung, Zuzahlung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
  2. § 61 SGB V: Zuzahlungen (10 % des Abgabepreises, mindestens 5 €, höchstens 10 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__61.html
  3. § 62 SGB V: Belastungsgrenze (2 % bzw. 1 % der Bruttoeinnahmen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__62.html
  4. § 13 Abs. 3a SGB V: Entscheidungsfristen der Krankenkasse; Verweis auf §§ 14 bis 24 SGB IX für Leistungen der medizinischen Rehabilitation: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__13.html
  5. § 14 SGB IX: Entscheidungsfrist von drei Wochen, mit Gutachten zwei Wochen nach dessen Vorliegen: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__14.html
  6. § 18 SGB IX: Zwei-Monats-Frist, Genehmigungsfiktion und Erstattung selbst beschaffter Leistungen: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__18.html
  7. § 40 SGB XI: Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Pflegekasse nur nachrangig zur Krankenkasse): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  8. § 127 SGB V: Verträge der Krankenkassen mit Leistungserbringern (Vertragspartner-Prinzip): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__127.html
  9. BSG, Urteil vom 18.04.2024, B 3 KR 13/22 R: Reichweite und Geschwindigkeit stehen der Versorgung mit motorunterstützten Mobilitätshilfen nicht entgegen; Nahbereich nach den örtlichen Gegebenheiten: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2024/2024_04_18_B_03_KR_13_22_R.html
  10. BSG, Urteil vom 18.04.2024, B 3 KR 14/23 R (Parallelentscheidung zum Nahbereich): https://datenbank.nwb.de/Dokument/1048519/
  11. Sozialverband VdK: Bundessozialgericht erleichtert Alltagsbesorgungen für Rollstuhlfahrer (Zusammenfassung der Urteile vom 18.04.2024): https://www.vdk.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/artikel/urteil-mobilitaet-bundessozialgericht-erleichtert-alltagsbesorgungen-rollstuhlfahrer/
  12. BSG, Urteil vom 15.03.2018, B 3 KR 18/17 R: Genehmigungsfiktion des § 13 Abs. 3a SGB V gilt nicht für Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich; es gelten die Fristen des SGB IX: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/2018_03_15_B_03_KR_18_17_R.html
  13. BSG, Urteil vom 06.02.1997, Az. 3 RK 12/96: Stromkosten für den Betrieb von Hilfsmitteln trägt die Krankenkasse: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=3+RK+12/96
  14. GKV-Spitzenverband: Hilfsmittelverzeichnis, Fortschreibung Produktgruppe 18 Kranken-/Behindertenfahrzeuge (Stand 19.02.2024, PDF): Indikationen, Untergruppen, 6-km/h-Anforderung: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/hilfsmittel/fortschreibungen_aktuell/2024_02/20240219_Fortschreibung_Produktgruppe_18_Kranken-Behindertenfahrzeuge.pdf
  15. REHADAT-GKV: Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 18, Untergruppen-Info: https://www.rehadat-gkv.de/info/index.html?pgnr=18&aonr=50&ugnr=4&uginfo=true
  16. REHADAT-Recht: Rechtsprechung zu Elektrorollstühlen und Elektromobilen: https://www.rehadat-recht.de/rechtsprechung/hilfsmittel/hilfsmittelgruppen-hilfsmittelbereiche/mobilitaet/rollstuehle-rollstuhlzubehoer/elektrorollstuehle-und-elektromobile/
  17. Deutscher Verkehrssicherheitsrat, Runter vom Gas: Mit dem Elektro-Rollstuhl im Straßenverkehr (6 km/h, 15 km/h, Gehweg, Fahrbahn, Versicherung): https://www.runtervomgas.de/ratgeber-und-service/artikeluebersicht/mit-dem-elektro-rollstuhl-im-strassenverkehr/
  18. ERGO Rechtsportal: Krankenfahrstühle im Straßenverkehr: https://www.ergo.de/de/rechtsportal/verkehrsrecht/fussgaenger-radfahrer-inliner-und-co/krankenfahrstuehle-im-strassenverkehr
  19. § 4 FeV: Keine Fahrerlaubnis für einsitzige motorisierte Krankenfahrstühle bis 15 km/h: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__4.html
  20. § 24 StVO: Besondere Fortbewegungsmittel (Krankenfahrstühle auf Gehwegen mit Schrittgeschwindigkeit): https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__24.html
  21. § 228 SGB IX: Unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr (Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke, Mitnahme des Krankenfahrstuhls): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__228.html
  22. § 2 Nr. 13 FZV: Motorisierter Krankenfahrstuhl (einsitzig, bis 15 km/h, 300 kg Leermasse, 110 cm Breite): https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__2.html