Leistungen & Schwerpunkte
- Grundpflege nach SGB XI (mit Pflegegrad)
- Behandlungspflege nach SGB V (unabhängig vom Pflegegrad)
- Pflegeberatung nach §37 Abs.3 SGB XI
- Entlastungsbetrag nach §45b Abs.1 SGB XI
- Formular- und Pflegegrad Beantragung
- Vermittlung von Hausnotrufsystemen
- Hilfe bei der Beantragung von Pflegehilfsmitteln
- Unterstützung bei Behördengängen und Arztbesuchen
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Betreuung und Begleitung im Alltag
Besondere Merkmale
Individuelle Betreuung
Maßgeschneiderte Pflegekonzepte, die genau auf die Bedürfnisse der Patienten abgestimmt sind.
Umfassende Beratung
Unterstützung bei Pflegegrad Beantragung, Pflegehilfsmitteln und Behördengängen.
24-Stunden Betreuung
Rund-um-die-Uhr Versorgung und Erreichbarkeit für beste Sicherheit und Betreuung.
Über Pflegedienst Hand in Hand
Was zahlt die Pflegekasse?
Je nach Pflegegrad stehen Ihnen monatlich mehrere Hundert Euro an Leistungen zu. Ermitteln Sie mit unseren kostenlosen Rechnern Ihren Pflegegrad und Ihr individuelles Pflegebudget.
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Ist mit Vorsicht zu genießen.
Häufige Fragen zu Pflegedienst Hand in Hand
Der Pflegedienst bietet Grund- und Behandlungspflege, Pflegeberatung, Unterstützung bei der Pflegegradbeantragung, Hilfe bei Behördengängen und Hauswirtschaftliche Versorgung an.
Die Grundpflege wird nach SGB XI mit einem vorhandenen Pflegegrad erbracht.
Ja, Behandlungspflege wird nach SGB V unabhängig von einem Pflegegrad angeboten.
Der Pflegedienst hilft bei der Antragstellung, berät über passende Hilfsmittel und begleitet bei der Kommunikation mit den Kostenträgern.
Der Pflegedienst stellt eine 24-Stunden Betreuung sicher, um eine kontinuierliche und zuverlässige Versorgung zu gewährleisten.
Durch individuelle Pflegekonzepte, persönliche Betreuung und Integration aller an der Pflege Beteiligten wird die häusliche Versorgung sichergestellt.
Ja, der Pflegedienst ist Mitglied im Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa).
Unverbindlich Anfragen
Zuletzt aktualisiert: 17. April 2026
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