Leistungen & Schwerpunkte
- Medizinische Behandlungspflege
- Grundpflegerische Versorgung und körperbezogene Maßnahmen
- Betreuungsleistungen zu Hause
- Ambulante Pflege mit Unterstützung im Haushalt
- Tagespflege zur Entlastung pflegender Angehöriger
- Kurzzeitpflege nach Krankenhausaufenthalt
- Verhinderungspflege bei Ausfall pflegender Personen
- Stationäre Pflege im Altenheim
- Pflegeschulungen für Angehörige
- Kooperation mit Hausnotrufanbietern
Besondere Merkmale
Umfassende Behandlungspflege
Medizinische Versorgung nach ärztlicher Verordnung, inklusive Wundversorgung und Medikamentenmanagement.
Entlastung für Angehörige
Angebot von Tagespflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege zur Unterstützung pflegender Angehöriger.
Individuelle Beratung & Schulung
Pflegeschulungen und Beratungseinsätze zur optimalen Versorgung und Sicherheit im Pflegealltag.
Über Caritas-Sozialstation
Preise
Hinweis: Die angegebenen Preise sind geschätzte Eigenanteile und dienen Ihrer Orientierung. Je nach individueller Situation und Pflegekasse kann der tatsächliche Betrag abweichen. Für verbindliche Informationen wenden Sie sich bitte direkt an den Pflegedienst.
Was zahlt die Pflegekasse?
Je nach Pflegegrad stehen Ihnen monatlich mehrere Hundert Euro an Leistungen zu. Ermitteln Sie mit unseren kostenlosen Rechnern Ihren Pflegegrad und Ihr individuelles Pflegebudget.
Häufige Fragen zu Caritas-Sozialstation
Medizinische Behandlungspflege umfasst ärztlich verordnete Maßnahmen wie Wundversorgung, Medikamentengabe oder das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, die zu Hause oder im Altenheim durchgeführt werden.
Die Krankenkasse trägt die Kosten für ärztlich verordnete Behandlungspflege. Der Pflegedienst rechnet die Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab.
Kurzzeitpflege kann bis zu 56 Tage im Kalenderjahr genutzt werden, vor allem zur Entlastung pflegender Angehöriger nach einem Krankenhausaufenthalt.
Verhinderungspflege bietet pflegenden Angehörigen eine Auszeit bei Krankheit oder Urlaub und kann bis zu 42 Tage pro Jahr in Anspruch genommen werden. Die Pflegekasse übernimmt Kosten bis maximal 1.612 Euro jährlich.
Der Beratungseinsatz ist für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 verpflichtend und dient dazu, Unterstützungsmöglichkeiten zu erläutern und Hilfsangebote zu vermitteln. Pflegegrad 1 kann freiwillig teilnehmen.
Der Pflegedienst selbst bietet keinen Hausnotruf an, sondern vermittelt auf Wunsch Kontakte zu langjährigen Kooperationspartnern, um die Sicherheit der Pflegebedürftigen zu erhöhen.
Die Betreuung umfasst individuelle Aktivitäten wie Spaziergänge, Hilfe bei Behördenangelegenheiten, Tagesstruktur und Freizeitgestaltung zur Verbesserung der Lebensqualität zu Hause.
Pflegeschulungen richten sich insbesondere an Angehörige, die unvorbereitet eine Pflege übernehmen und benötigen praktische und theoretische Grundlagen zur entlastenden Versorgung.
Unverbindlich Anfragen
Zuletzt aktualisiert: 4. Juli 2026
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