Leistungen & Schwerpunkte
- Grundpflege nach SGB XI
- Medizinische Versorgung nach SGB V (Injektionen, Medikamentengabe, Verbandswechsel)
- Versorgung von Tracheostoma, Trachealkanüle, PEG und Port
- Hauswirtschaftliche Hilfe (Reinigung, Einkaufen, Wäsche)
- Hilfe bei der Haushaltsführung nach Krankenkassenfinanzierung
- Verhinderungspflege zur Entlastung pflegender Angehöriger
- Beratungsbesuche nach § 37 SGB XI
- Angebote des Entlastungsbetrags nach § 45b SGB XI
- Vermittlung von Essen auf Rädern
- Vermittlung von Hausnotruf
Besondere Merkmale
Individuelle Pflegeplanung
Pflegebedarfsanalyse und maßgeschneiderte Pflegepläne für optimale Betreuung.
Rund-um-die-Uhr Erreichbarkeit
Telefonische Erreichbarkeit an 365 Tagen ermöglicht schnelle Hilfe im Notfall.
Umfassende Versorgung
Medizinische Pflege und hauswirtschaftliche Unterstützung aus einer Hand.
Über AWO Pflegedienst Eilenburg
Preise
Hinweis: Die angegebenen Preise sind geschätzte Eigenanteile und dienen Ihrer Orientierung. Je nach individueller Situation und Pflegekasse kann der tatsächliche Betrag abweichen. Für verbindliche Informationen wenden Sie sich bitte direkt an den Pflegedienst.
Was zahlt die Pflegekasse?
Je nach Pflegegrad stehen Ihnen monatlich mehrere Hundert Euro an Leistungen zu. Ermitteln Sie mit unseren kostenlosen Rechnern Ihren Pflegegrad und Ihr individuelles Pflegebudget.
Häufige Fragen zu AWO Pflegedienst Eilenburg
Die Grundpflege beinhaltet Unterstützung bei der Körperpflege, Mobilitätshilfen wie Aufstehen und Zubettgehen sowie Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung.
Hierzu gehören Injektionen (intramuskulär und subkutan), Insulininjektionen, Medikamentengabe, Verbandswechsel sowie spezielle Versorgungen wie Tracheostoma-, Trachealkanülen-, PEG- und Portversorgung.
Die Verhinderungspflege ermöglicht pflegenden Angehörigen eine Entlastung, indem der Pflegedienst für bis zu 28 Tage im Jahr die Betreuung übernimmt. Die Pflegekasse erstattet bis zu 1612 Euro jährlich. Während Urlaub wird das Pflegegeld entsprechend angepasst.
Bei Pflegegrad 1 erfolgen die Beratungsbesuche auf Wunsch, bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Die Nachweise werden an die Pflegekasse übermittelt.
Der Pflegedienst übernimmt hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Wohnungsreinigung, Einkäufe und Wäschepflege, die von den Krankenkassen nach Operationen oder Krankenhausaufenthalt finanziert werden können.
Unverbindlich Anfragen
Zuletzt aktualisiert: 4. Juli 2026
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