Leistungen & Schwerpunkte
- Grundpflege und Betreuung
- Behandlungspflege nach SGB V (Blutdruckmessung, Medikamentengabe, Wundversorgung)
- Pflegesachleistungen nach SGB XI (Ganz- und Teilwaschung, Mobilisation, Hauswirtschaftliche Versorgung)
- Palliativversorgung und Schmerztherapie
- Wundversorgung akuter und chronischer Wunden
- Medizinische Assistenz bei Infusionen, Kathetern und Trachealkanülen
- Beratungsgespräche nach § 37.3 SGB XI
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45 und § 45b SGB XI
- Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
Besondere Merkmale
Geprüfte Qualität
Regelmäßige Prüfungen durch den Medizinischen Dienst garantieren höchste Pflegequalität.
Umfassende Behandlungspflege
Vielfältige medizinische Leistungen wie Wundversorgung und Infusionstherapie werden kompetent durchgeführt.
Individuelle Beratung
Persönliche Beratung zu Pflegeleistungen, Betreuungs- und Entlastungsangeboten garantiert optimale Unterstützung.
Über Ambulante Pflege Janine Niepel
Preise
Hinweis: Die angegebenen Preise sind geschätzte Eigenanteile und dienen Ihrer Orientierung. Je nach individueller Situation und Pflegekasse kann der tatsächliche Betrag abweichen. Für verbindliche Informationen wenden Sie sich bitte direkt an den Pflegedienst.
Was zahlt die Pflegekasse?
Je nach Pflegegrad stehen Ihnen monatlich mehrere Hundert Euro an Leistungen zu. Ermitteln Sie mit unseren kostenlosen Rechnern Ihren Pflegegrad und Ihr individuelles Pflegebudget.
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Ich hatte auf Grund eines Unfalls eine Handgroße Verletzung an der Wade. Diese Wunde wurde, nach der Operation im Krankenhaus, vom Pflegedienst Janine Niepel Ambulant versorgt...
Ich hatte auf Grund eines Unfalls eine Handgroße Verletzung an der Wade. Diese Wunde wurde, nach der Operation im Krankenhaus, vom Pflegedienst Janine Niepel Ambulant versorgt. Für diese Pflege möchte ich mich bei Janine und ihrem Team auf das herzlichste bedanken. Fast ein dreiviertel Jahr kamen sie zu mir um die Wunde zu versorgen und mich zu verbinden. Ihr wart alle zusammen super und wunderbar. Vielen, vielen herzlichen Dank. Danke Janine
Ein großes Lob an Frau Niepel und ihr Team!!! Einfühlsam - professionell - zuverlässig - vorbildlich. Sie verrichteten nicht nur ihren Dienst "nach Plan", sondern hatten immer e...
Ein großes Lob an Frau Niepel und ihr Team!!! Einfühlsam - professionell - zuverlässig - vorbildlich. Sie verrichteten nicht nur ihren Dienst "nach Plan", sondern hatten immer ein offenes Ohr, Zeit für ein kurzes Gespräch und ein paar nette Worte. Frau Niepel stand uns stets unterstützend und beratend zur Seite. Vielen Dank für Ihre herausragende Arbeit! Ein wirklich tolles Pflegeteam!
Die ambulante Pflege Janine Niepel und ihr Team hat sich bis zum Tod meines Papas wundervoll um ihn gekümmert. Sie hatten immer ein offenes Ohr, waren flexibel und es waren fest...
Die ambulante Pflege Janine Niepel und ihr Team hat sich bis zum Tod meines Papas wundervoll um ihn gekümmert. Sie hatten immer ein offenes Ohr, waren flexibel und es waren feste Bezugspersonen. Somit hat sich ein wunderbares Verhältnis entwickelt. Auch als er zuletzt intensive Pflege benötigte, unterstützten und bestärkten Sie uns toll. Vielen Dank, mein Papa hat sich sehr wohl bei euch gefühlt.
Häufige Fragen zu Ambulante Pflege Janine Niepel
Die Behandlungspflege wird nach ärztlicher Verordnung direkt mit der Krankenkasse abgerechnet und beeinflusst nicht das Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen.
Der Pflegedienst wird regelmäßig vom Medizinischen Dienst geprüft und hat alle Prüfkriterien ausgezeichnet bestanden.
Die Grundpflege umfasst unter anderem Ganzwaschung, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Mobilisation, Lagerung, Einkaufsservice und hauswirtschaftliche Versorgung.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen dienen zur Unterstützung und Entlastung der Pflegebedürftigen und Angehörigen und sind bis zu 125 Euro monatlich nach § 45 und § 45b SGB XI erhältlich.
Verhinderungspflege kann beantragt werden, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist und mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Es besteht ein Anspruch von bis zu 1612 Euro jährlich.
Ja, ab Pflegegrad 2 sind regelmäßige Beratungsgespräche Pflicht, um die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen.
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Zuletzt aktualisiert: 15. April 2026
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