Leistungen & Schwerpunkte
- Haushaltshilfe
- Einkaufshilfe
- Wohnungsreinigung
- Seniorenbetreuung
- Begleitung zu Terminen
- Botengänge
- Gartenarbeit
Besondere Merkmale
Langjährige Erfahrung und Verlässlichkeit durch Vereinsbestehen seit 1977.
Offiziell anerkanntes Angebot nach § 45a SGB XI für unkomplizierte Alltagshilfe.
Individuelle Lösungsfindung im persönlichen Gespräch für maßgeschneiderte Entlastung im Haushalt.
Über Nachbarschaftshilfe Berglen e. V. - Serviceangebot für haushaltsnahe Dienstleistungen
Unterstützung im Alltag durch die Nachbarschaftshilfe Berglen e. V.
Die Nachbarschaftshilfe Berglen e. V. bietet seit 1977 verlässliche Unterstützung für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen Hilfe im Alltag benötigen. Mit viel Verständnis und Kompetenz übernehmen die engagierten Mitarbeiterinnen vielfältige Aufgaben im Haushalt und sorgen so für eine spürbare Entlastung der Betroffenen und ihrer Angehörigen. Das Angebot grenzt sich dabei klar von der medizinischen Pflege ab und konzentriert sich auf die reine Alltagshilfe und Betreuung.
Um auf individuelle Bedürfnisse bestmöglich einzugehen, findet vorab stets ein persönliches Gespräch statt. Zu den Leistungen, die nach §45a SGB XI anerkannt sind, gehören unter anderem:
- Tatkräftige Unterstützung bei haushaltsnahen Dienstleistungen
- Begleitung und Erleichterung bei alltäglichen Aufgaben
- Individuelle Lösungsfindung für die persönliche Lebenssituation
Was zahlt die Pflegekasse?
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Häufige Fragen zu Nachbarschaftshilfe Berglen e. V. - Serviceangebot für haushaltsnahe Dienstleistungen
Die Nachbarschaftshilfe Berglen e. V. bietet kompetente Unterstützung im Alltag für Personen an, die aus gesundheitlichen Gründen Hilfe benötigen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf haushaltsnahen Dienstleistungen, um den Betroffenen das Leben in den eigenen vier Wänden zu erleichtern. In einem persönlichen Gespräch wird stets eine individuelle Lösung für die jeweilige Lebenssituation gefunden.
Der Anbieter fokussiert sich primär auf haushaltsnahe Dienstleistungen und allgemeine Unterstützung im Alltag. Ob darüber hinaus auch spezifische Hilfen wie Einkaufsdienste oder Begleitungen angeboten werden, geht aus den vorliegenden Informationen nicht eindeutig hervor. Interessierte können die genauen Aufgabenbereiche in einem persönlichen Beratungsgespräch mit der Einsatzleitung klären.
Ja, eine Kostenübernahme oder Erstattung durch die Pflegekasse ist möglich. Da der Verein über eine offizielle Anerkennung nach § 45a SGB XI verfügt, können die haushaltsnahen Dienstleistungen über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Dies stellt eine wichtige finanzielle Entlastung für Pflegebedürftige und deren Angehörige dar.
Den vorliegenden Informationen lässt sich nicht entnehmen, ob die Einrichtung mit festen Betreuungspersonen für jeden Klienten arbeitet. Die Mitarbeiterinnen des Vereins übernehmen die Aufgaben jedoch stets mit viel Verständnis und Kompetenz. Details zur Personaleinteilung und Kontinuität der Betreuung können direkt bei der Einsatzleitung erfragt werden.
Zur genauen Vorlaufzeit für die Terminvereinbarung liegen keine detaillierten Angaben vor. Interessierte können sich jedoch telefonisch oder per E-Mail an die Einsatzleitung wenden, um ihren individuellen Bedarf zu besprechen. Da das Büro laut Angaben nicht täglich besetzt ist, empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme.
Aus den vorhandenen Daten geht nicht explizit hervor, ob die Nachbarschaftshilfe auch Begleitungen zu Arztbesuchen anbietet. Das Serviceangebot bezieht sich vorrangig auf haushaltsnahe Dienstleistungen und die allgemeine Entlastung im häuslichen Alltag. Entsprechende Anfragen für außerhäusliche Begleitungen sollten in einem direkten Gespräch mit den Verantwortlichen geklärt werden.
Ein spezielles Angebot, das sich ausschließlich an Demenzerkrankte richtet, wird in den Unterlagen nicht ausdrücklich erwähnt. Da es sich jedoch um ein anerkanntes Angebot nach § 45a SGB XI handelt, richtet sich die Unterstützung im Alltag grundsätzlich auch an Personen mit Pflegegrad, was Menschen mit Demenz einschließt. Die genauen Betreuungsmöglichkeiten werden am besten individuell mit dem Verein besprochen.
Die genauen Modalitäten der Rechnungsstellung werden in den Informationen nicht detailliert beschrieben. Aufgrund der Anerkennung nach § 45a SGB XI können die erbrachten haushaltsnahen Dienstleistungen jedoch im Rahmen des Entlastungsbetrags mit der zuständigen Pflegekasse abgerechnet werden. Für weitere Fragen zur Abrechnung steht das Rechnungswesen des Vereins zur Verfügung.
Die Mitarbeiterinnen der Nachbarschaftshilfe übernehmen ihre Aufgaben kompetent und mit viel Verständnis für die Hilfsbedürftigen. Da der Verein durch das Landratsamt anerkannt ist und nach § 45a SGB XI agiert, ist von einer entsprechenden Basisqualifikation und rechtlichen Absicherung der Einsatzkräfte auszugehen. Explizite Details zu speziellen Schulungen oder Versicherungen sind in den vorliegenden Daten jedoch nicht aufgeführt.
Der Verein hat seinen Sitz in der Forchenstraße 15 in 73663 Berglen. Das Serviceangebot für haushaltsnahe Dienstleistungen richtet sich primär an Hilfsbedürftige in Berglen und der direkten Umgebung. Genaue Angaben zum maximalen Einzugsgebiet können bei der Einsatzleitung telefonisch oder per E-Mail erfragt werden.
Unverbindlich Anfragen
Zuletzt aktualisiert: 4. Juli 2026
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