Leistungen & Schwerpunkte
- Haushaltshilfe
- Einkaufshilfe
- Wohnungsreinigung
- Seniorenbetreuung
- Begleitung zu Terminen
- Botengänge
- Gartenarbeit
Besondere Merkmale
Individuelle Schulbegleitung: Ermöglicht Kindern mit Behinderung die aktive Teilhabe am regulären Unterricht und im gewohnten sozialen Umfeld.
Gezielte Entlastung für Familien: Umfassende Unterstützung von der ersten Beratung bis zur konkreten Antragstellung beim Bezirk.
Qualifizierte Alltagsassistenz: Klarer Fokus auf die Überwindung von Barrieren im Schulalltag, ausdrücklich ohne medizinische Pflegeleistungen.
Über Helferkreis
Begleitung und Entlastung durch den Helferkreis
Der Helferkreis in Lindenberg bietet spezialisierte Begleitung im Alltag in Form von Schulbegleitung an. Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen, um ihnen den Besuch einer wohnortnahen Regelschule zu erleichtern. Dabei steht die individuelle Assistenz im Vordergrund, die behinderungsbedingte Nachteile ausgleicht und eine aktive Teilhabe am Schulleben fördert. Dieses Angebot dient der gezielten Alltagsunterstützung sowie der Entlastung der Familien und grenzt sich klar von medizinischen Pflegeleistungen ab.
Zur bestmöglichen Unterstützung bietet der Anbieter folgende Hilfen an:
- Umfassende Beratung und Information für Eltern und Schulen
- Konkrete Hilfe bei der Antragstellung für die Schulbegleitung
- Vermittlung von qualifizierten Assistenzkräften für den Schulalltag
Preise
Was zahlt die Pflegekasse?
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Häufige Fragen zu Helferkreis
Der Helferkreis bietet spezialisierte Schulbegleitung für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung oder Behinderung an. Diese Leistung ermöglicht es den Schülern, eine wohnortnahe Regelschule zu besuchen und aktiv am Unterricht teilzunehmen. Zudem unterstützt der Anbieter bei der Information, Beratung und Antragstellung für diese Maßnahmen.
Das Angebot konzentriert sich laut den vorliegenden Informationen ausschließlich auf die Begleitung im schulischen Bereich. Die Assistenten unterstützen Kinder und Jugendliche individuell während des Unterrichts, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen. Klassische Hilfen im Haushalt oder beim Einkauf werden in den Daten nicht erwähnt.
Die Finanzierung der Schulbegleitung erfolgt nicht primär über die Pflegekasse, sondern basiert auf dem Recht auf schulische Teilhabe nach dem SGB IX und den Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII. Ein entsprechender Antrag auf Kostenübernahme muss beim zuständigen Bezirk Schwaben gestellt werden. Der Helferkreis unterstützt die Familien gerne bei diesem Antragsprozess.
Der Anbieter vermittelt geeignete und qualifizierte Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter, die den Schülern als verlässliche Assistenzkraft zur Seite stehen. Dadurch wird eine kontinuierliche und individuelle Unterstützung während des gesamten Schulbesuchs gewährleistet. Ob es bei Ausfällen feste Vertretungen gibt, geht aus den Informationen nicht hervor.
Die genauen Vorlaufzeiten für die Vereinbarung einer Schulbegleitung sind in den Informationen nicht spezifiziert. Da jedoch vorab ein Antrag beim Bezirk Schwaben gestellt und bewilligt werden muss, ist von einer gewissen Bearbeitungszeit auszugehen. Die Einrichtung ist telefonisch oder vor Ort dienstags und donnerstags von 09:00 bis 11:00 Uhr für Rückfragen erreichbar.
Die Leistungen des Helferkreises beziehen sich den vorliegenden Daten zufolge rein auf die Assistenz während des Schulbesuchs. Eine Begleitung zu Arztbesuchen oder anderen außerschulischen Terminen wird in der Beschreibung nicht aufgeführt. Der Fokus liegt darauf, die bestmögliche Schulbildung und Teilhabe im Unterricht zu ermöglichen.
Aus den bereitgestellten Informationen geht nicht hervor, dass der Helferkreis spezielle Angebote für Demenzerkrankte bereithält. Die Zielgruppe der Einrichtung sind Kinder und Jugendliche, die von einer geistigen, körperlichen, Sinnes- oder mehrfachen Behinderung bedroht oder betroffen sind. Der Schwerpunkt liegt auf der Inklusion im Schulalltag.
Die Abrechnung der Schulbegleitung erfolgt in der Regel über die Eingliederungshilfe, nachdem ein entsprechender Antrag beim Bezirk Schwaben bewilligt wurde. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür bilden das SGB IX und SGB XII. Der Helferkreis berät die Eltern ausführlich und hilft bei den notwendigen Formalitäten für die Kostenübernahme.
Der Helferkreis vermittelt gezielt geeignete und qualifizierte Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter für die anspruchsvolle Aufgabe im Unterricht. Diese Fach- oder Assistenzkräfte sind darauf vorbereitet, individuell auf die Fähigkeiten der Schüler einzugehen. Genaue Details zum Versicherungsstatus der Mitarbeiter sind in den vorliegenden Daten jedoch nicht vermerkt.
Der Helferkreis hat seinen Sitz in Lindenberg im Westallgäu und ist somit regional verankert. Da die Anträge für die Schulbegleitung beim Bezirk Schwaben gestellt werden müssen, erstreckt sich das Tätigkeitsgebiet vorrangig auf diesen Zuständigkeitsbereich. Ziel ist es, den Schülern den Besuch einer wohnortnahen Regelschule zu ermöglichen.
Unverbindlich Anfragen
Zuletzt aktualisiert: 4. Juli 2026
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