Leistungen & Schwerpunkte
- Haushaltshilfe
- Einkaufshilfe
- Wohnungsreinigung
- Seniorenbetreuung
- Begleitung zu Terminen
- Botengänge
- Gartenarbeit
Besondere Merkmale
Individuelle Assistenz zum Wohnen und Unterstützung im Haushalt für ein selbstbestimmtes Leben.
Umfassende Entlastung für Angehörige durch gezielte Begleitung im Alltag, in der Freizeit und in der Schule.
Vielfältiges Freizeit- und Bildungsprogramm zur Förderung der sozialen Teilhabe.
Über Familienentlastender Dienst und Assistenzdienst
Unterstützung im Alltag und zu Hause
Der Familienentlastende Dienst und Assistenzdienst der Offenen Hilfen ARON in Neustadt an der Aisch bietet umfassende Unterstützung für Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie deren Angehörige. Das Ziel ist es, den Alltag in den eigenen vier Wänden zu erleichtern und ein selbstbestimmtes Leben zu fördern. Das Angebot umfasst praktische Hilfe im Haushalt, Begleitung bei alltäglichen Aufgaben sowie Assistenz zum Wohnen. Dabei liegt der Fokus auf der reinen Alltagshilfe und Betreuung zur Entlastung der Familien, grenzt sich also von der medizinischen Behandlungspflege ab.
Freizeit, Bildung und Begleitung
Neben der häuslichen Unterstützung legt der Dienst großen Wert auf soziale Teilhabe. Ein vielfältiges Freizeit- und Bildungsprogramm ermöglicht gemeinsame Erlebnisse für Menschen mit und ohne Behinderung. Zudem wird eine individuelle KiTa- und Schulbegleitung angeboten, um Kindern und Jugendlichen den Besuch ihrer Wunscheinrichtung zu erleichtern. Durch diese vielseitigen Angebote wird eine spürbare Entlastung im Alltag geschaffen.
Was zahlt die Pflegekasse?
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Häufige Fragen zu Familienentlastender Dienst und Assistenzdienst
Der Anbieter bietet eine Vielzahl an Leistungen für Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie deren Angehörige an. Dazu gehören ein ambulanter Dienst für die Unterstützung zu Hause und eine Assistenz für das Leben in der eigenen Wohnung. Zudem umfasst das Angebot vielfältige Freizeit- und Bildungsprogramme sowie eine individuelle KiTa- und Schulbegleitung.
Die Einrichtung unterstützt Betroffene direkt im häuslichen Umfeld durch eine Assistenz zum Leben in der eigenen Wohnung. Darüber hinaus gibt es Hilfen in Form von Freizeit- und Bildungsangeboten, um gemeinsame Erlebnisse zu fördern. Auch eine Begleitung für Kinder und Schüler beim Besuch von Kindertagesstätten oder Schulen wird durch den Dienst abgedeckt.
Da der Anbieter ein anerkannter Pflegedienst nach dem SGB XI ist, können die erbrachten Leistungen in der Regel über die Pflegekasse abgerechnet werden. Kunden können hierfür beispielsweise den Entlastungsbetrag oder die Verhinderungspflege nutzen, sofern ein entsprechender Pflegegrad vorliegt. Es empfiehlt sich, die genaue Kostenübernahme individuell mit der zuständigen Pflegekasse abzuklären.
Aus den vorliegenden Informationen geht nicht eindeutig hervor, ob die Kunden von festen Betreuungspersonen begleitet werden. Interessenten können sich jedoch direkt an den Anbieter wenden, um Details zur Personalplanung zu erfragen. Die Kontaktaufnahme ist telefonisch oder per E-Mail möglich.
Zu den genauen Vorlaufzeiten für die Terminvereinbarung liegen in den bereitgestellten Daten keine Angaben vor. Es wird empfohlen, den Familienentlastenden Dienst und Assistenzdienst direkt telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren. So können individuelle Absprachen zur zeitlichen Planung getroffen werden.
Die bereitgestellten Informationen nennen eine Begleitung zu Arztbesuchen nicht ausdrücklich als eigenständige Leistung. Da der Dienst jedoch eine allgemeine Assistenz zum Leben in der eigenen Wohnung sowie einen ambulanten Dienst anbietet, könnte dies Teil der individuellen Unterstützung sein. Betroffene sollten diese spezielle Leistung direkt beim Anbieter erfragen.
Der Dienst richtet sich allgemein an Menschen mit Behinderung oder einer chronischen Erkrankung und unterstützt diese im Alltag. Demenzerkrankungen fallen grundsätzlich unter chronische Erkrankungen, werden im Profil jedoch nicht explizit hervorgehoben. Interessierte Angehörige können bei der Einrichtung erfragen, ob spezielle Konzepte für Demenzpatienten vorhanden sind.
Der Dienst ist als Pflegedienst nach SGB XI anerkannt, weshalb eine Abrechnung der Leistungen direkt oder indirekt über die Pflegekasse möglich ist. Pflegebedürftige können dafür Budgets wie den Entlastungsbetrag oder die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Für genaue Details zu den Abrechnungsmodalitäten sollten Kunden den direkten Kontakt mit der Einrichtung suchen.
Als anerkannter Pflegedienst nach SGB XI unterliegt der Anbieter bestimmten qualitativen gesetzlichen Vorgaben. Daraus lässt sich schließen, dass das eingesetzte Personal über entsprechende Qualifikationen verfügt und professionell agiert. Konkrete Details zur genauen Schulung und Versicherung der Mitarbeiter sind in den vorliegenden Daten jedoch nicht aufgeführt.
Der Anbieter hat seinen Hauptsitz in Neustadt an der Aisch und verfügt über einen weiteren Kontaktstandort in Ansbach. Daher konzentriert sich das Tätigkeitsgebiet voraussichtlich auf diese Regionen und das umliegende Einzugsgebiet. Für genaue Informationen zum vollständigen Einsatzgebiet können Interessenten den Dienst direkt kontaktieren.
Unverbindlich Anfragen
Zuletzt aktualisiert: 5. Juli 2026
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