Leistungen & Schwerpunkte
- Haushaltshilfe
- Einkaufshilfe
- Wohnungsreinigung
- Seniorenbetreuung
- Begleitung zu Terminen
- Botengänge
- Gartenarbeit
Besondere Merkmale
Abrechnung mit der Pflegekasse: Dank der offiziellen Anerkennung können die Leistungen bequem über die Pflegekasse abgerechnet werden.
Breites Leistungsspektrum: Von der Hausarbeit über Gartenpflege bis hin zur digitalen Beratung (Smartphone, Internet) wird der Alltag umfassend erleichtert.
Kostenloses Erstgespräch: Unverbindliches Kennenlernen zur individuellen Bedarfsermittlung ohne finanzielles Risiko.
Über Alltagshilfe Herzensmensch
Unterstützung im Alltag mit Herz und Hingabe
Die Alltagshilfe Herzensmensch in Hagen bietet umfassende Unterstützung und Begleitung in allen Lebenssituationen. Das Ziel des engagierten Teams ist es, die Mobilität und Selbstständigkeit der Klientinnen und Klienten bestmöglich zu erhalten. Das Angebot richtet sich an Menschen, die Hilfe im häuslichen Umfeld benötigen, und bietet gleichzeitig eine wertvolle Entlastung für pflegende Angehörige. Es handelt sich hierbei um ein reines Betreuungs- und Unterstützungsangebot, das keine medizinische Pflege umfasst.
Vielfältige Leistungen für ein selbstbestimmtes Leben
Das Leistungsspektrum der Alltagshilfe Herzensmensch ist breit gefächert und deckt die Bereiche Begleitung, Betreuung und Haushalt ab:
- Hauswirtschaftliche Hilfen: Unterstützung beim Putzen, Wäschewaschen, Staubsaugen sowie bei leichten Garten- und Handwerksarbeiten.
- Begleitung außer Haus: Zuverlässige Begleitung zu Arztterminen, Behördengängen, Einkäufen, Ausflügen oder kulturellen Veranstaltungen.
- Betreuung und Gesellschaft: Gemeinsames Kochen, Spielen, Vorlesen, Hilfe bei bürokratischen Angelegenheiten sowie Beratung in der digitalen Welt (z. B. Smartphone- und Internetnutzung).
Dank der Anerkennung nach Paragraph 8 AnFöVo können die erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Ein erstes Kennenlerngespräch wird kostenfrei angeboten.
Was zahlt die Pflegekasse?
Je nach Pflegegrad stehen Ihnen monatlich mehrere Hundert Euro an Leistungen zu. Ermitteln Sie mit unseren kostenlosen Rechnern Ihren Pflegegrad und Ihr individuelles Pflegebudget.
Häufige Fragen zu Alltagshilfe Herzensmensch
Die Alltagshilfe Herzensmensch bietet vielfältige Unterstützungsleistungen im Alltag an. Das Angebot umfasst die persönliche Begleitung bei außerhäuslichen Aktivitäten, die Betreuung zu Hause sowie praktische Hilfen im Haushalt. Ziel des Dienstleisters ist es, die Mobilität und Selbstständigkeit der Kunden zu erhalten und sie in allen Lebenssituationen mit Herz und Hingabe zu unterstützen.
Der Anbieter unterstützt Hilfsbedürftige umfassend in den Bereichen Haushalt, Betreuung und Begleitung. Im Haushalt übernimmt der Dienstleister Aufgaben wie Putzen, Wäsche waschen oder leichte Gartenarbeiten. Zudem werden Begleitdienste zu Ärzten, Behörden oder beim Einkaufen angeboten, während die Betreuung zu Hause beispielsweise gemeinsames Kochen, Spielen oder Hilfe bei digitalen Medien umfasst.
Ja, die Alltagshilfe Herzensmensch besitzt eine offizielle Anerkennung nach § 8 AnFöVo. Dadurch ist der Anbieter berechtigt, seine erbrachten Leistungen direkt mit der zuständigen Pflegekasse abzurechnen. Hilfsbedürftige mit einem Pflegegrad können für diese Unterstützung beispielsweise den monatlichen Entlastungsbetrag oder Mittel aus der Verhinderungspflege nutzen.
Der vorliegende Kontext enthält keine expliziten Informationen darüber, ob ausschließlich feste Betreuungspersonen eingesetzt werden. Die Alltagshilfe Herzensmensch legt jedoch großen Wert auf eine persönliche und hingebungsvolle Betreuung in allen Lebenssituationen. Interessenten können diese organisatorische Frage am besten in einem kostenlosen Erstgespräch direkt mit dem Anbieter klären.
Aus den vorhandenen Informationen geht nicht genau hervor, wie kurzfristig Termine bei der Alltagshilfe Herzensmensch vereinbart werden können. Der Dienstleister ist jedoch telefonisch während der regulären Bürozeiten erreichbar, um individuelle Anfragen und Terminwünsche zu besprechen. Ein kostenloses Erstgespräch bietet die Möglichkeit, den konkreten und zeitlichen Bedarf genau abzustimmen.
Ja, die Begleitung zu medizinischen Terminen ist ein fester Bestandteil des Leistungsangebots. Die Mitarbeiter der Alltagshilfe Herzensmensch stehen den Kunden bei Arztbesuchen oder Therapien zuverlässig zur Seite. Darüber hinaus wird bei Bedarf auch ein Bring- und Abholservice angeboten, um die Wege für die Hilfsbedürftigen so sicher wie möglich zu gestalten.
Die Alltagshilfe Herzensmensch bietet vielfältige Betreuungsleistungen an, die sich auch für Menschen mit Demenz eignen, wie etwa gemeinsames Spielen, Vorlesen oder das Anfertigen von Erinnerungsalben. Zudem steht der Anbieter in direkter Kooperation mit dem Regionalbüro Dortmund für Alter, Pflege und Demenz. Dies unterstreicht die fachliche Ausrichtung des Dienstleisters auf die besonderen Bedürfnisse demenzerkrankter Personen.
Die Abrechnung kann aufgrund der staatlichen Anerkennung nach § 8 AnFöVo direkt über die Pflegekasse erfolgen. Kunden mit Pflegegrad können dafür Budgets wie den Entlastungsbetrag oder die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Die genauen Details zur Rechnungsstellung können im Rahmen des kostenlosen Erstgesprächs mit dem Dienstleister besprochen werden.
Der Kontext liefert keine detaillierten Angaben zur genauen Schulung oder Versicherung der einzelnen Mitarbeiter. Da der Anbieter jedoch über eine offizielle Anerkennung nach § 8 AnFöVo verfügt, müssen gesetzlich vorgeschriebene Qualitäts- und Qualifikationsstandards erfüllt sein. Weitere Details zu den Qualifikationen des Personals können Interessenten direkt beim Dienstleister erfragen.
Die Alltagshilfe Herzensmensch hat ihren Sitz in der Schwerter Straße 152 im Postleitzahlengebiet 58099 in Hagen. Dementsprechend fokussiert sich der Dienstleister auf Hagen und die nähere Umgebung. Durch die Kooperation mit dem Regionalbüro Dortmund für Alter, Pflege und Demenz erstreckt sich das Einzugsgebiet oder Netzwerk des Anbieters möglicherweise auch auf angrenzende Regionen in Nordrhein-Westfalen.
Unverbindlich Anfragen
Zuletzt aktualisiert: 4. Juli 2026
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